Bundesregierung rechnet mit Preiserhöhung wegen Zwangspfand Mühlheim-Ruhr (ots) - - Täuschung der Öffentlichkeit wird keinen Bestand haben - Minister eröffnet heute den Ausverkauf der Mehrwegflasche Die führenden deutschen Handelsunternehmen werfen dem Bundesumweltminister vor, die Öffentlichkeit und die Gerichte fortlaufend über das Zwangspfand zu täuschen: 1. Während der Minister den drohenden Preisschub bei Getränken bestreitet, warnt eine Arbeitsgruppe des Bundesumweltministeriums und der Länderbehörden in ihrem soeben veröffentlichten Abschlussbericht (Bundesratsdrucksache 438/02, siehe insb. Seite 48) ausdrücklich davor, dass ein Pfandrücknahmesystem die Wirtschaft und die Verbraucher "voraussichtlich kostenmäßig höher belasten würde als das bestehende System der Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen". Damit bestätigt sich das von der Wirtschaft in Auftrag gegebene Gutachten von Roland Berger, das wegen des Zwangspfands eine Preiserhöhung bei Getränken um durchschnittlich etwa 10 Prozent ermittelt hat - mindestens dreimal so viel wie die bisherige Wertstoffsammlung. 2. Während der Minister unentwegt von einem 'Dosenpfand' redet, handelt es sich nach neuer Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) bei der Hälfte der von dem Pfandzuschlag betroffenen Verpackungen um Kunststoff-Flaschen, für die bislang keine anerkannten Ökobilanzen vorliegen. Zudem werden etwa 100 Millionen Liter stilles Mineralwasser in Getränkekartons pfandpflichtig, obwohl das Bundesumweltministerium wiederholt erklärt hat, dass Kartonverpackungen ökologisch mit Mehrwegflaschen gleichwertig sind und daher vom Zwangspfand befreit werden müssen. 3. Während der Minister den Niedergang der Mehrwegflasche beschwört, verschweigt er, dass die in Mehrweg verkaufte Getränkemenge in Deutschland bis zum Beginn seiner Amtszeit ständig gewachsen ist und nach neuer Prognose der GVM selbst in diesem Jahr - trotz der durch die Pfanddebatte ausgelösten Marktverwerfungen - mit über 20 Milliarden Litern immer noch höher ist als bei Inkrafttreten der Verpackungsverordnung. Angesichts des seit mehr als einem Jahrzehnt weitgehend stabilen Mehrwegabsatzes ist unglaubwürdig, dass die betreffenden Getränkeabfüller nur durch staatliche Markteingriffe zu retten sein sollen. 4. Während der Minister der Wirtschaft vorwirft, gegen Vorgaben der Verpackungsverordnung zu verstoßen, will er nun auch Limonade und andere Erfrischungsgetränke mit dem Zwangspfand belegen, obwohl bei diesen Getränken die vorgeschriebene prozentuale Quote erst einmal unterschritten wurde und den Unternehmen daher nach der Verpackungsverordnung zusteht, zunächst durch eigene Anstrengungen ihren Mehrweganteil wieder zu erhöhen. 5. Während der Minister vor den Gerichten dargelegt hat, dass die Fehlerbandbreite der amtlichen Statistik weitgehend unbeachtlich ist, sollen nun Weinflaschen mit Hinweis auf genau diese Fehlerbandbreite zunächst von der Pfandpflicht ausgenommen werden, um Proteste der deutschen, französischen, italienischen und spanischen Winzer vor der Bundestagswahl zu beschwichtigen. 6. Während der Minister die geplante Ausweitung der Pfandpflicht auf Milch und Fruchtsaft bestreitet, hat er selbst durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. April 2002 das Verfahren zur Bepfandung dieser Getränkearten im Jahr 2004 eingeleitet, so dass derzeit völlige Unsicherheit darüber besteht, ob ein etwaiges Pfandsystem für die Rücknahme dieser Verpackungen ausgelegt werden muss. 7. Während der Minister das Zwangspfand als Beitrag zum Umweltschutz preist, hat der von ihm selbst berufene Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem jüngsten Jahresgutachten ausdrücklich festgestellt, dass die Pfandpflicht ,ökologisch zweifelhaft und wirtschaftlich unverantwortbar' ist. Allerdings hat der Minister mit der für heute geplanten Straßenaktion, bei der der Ausverkauf der Mehrwegflasche ausgerufen werden soll, ein geeignetes Symbol dafür gefunden, dass die Pfandpflicht nach Einschätzung fast aller Experten auf längere Sicht das Mehrwegsystem nicht fördern, sondern zerstören wird. 8. Während der Minister vorgibt, dass ökologisch und ökonomisch bessere Alternativen zu einer Pfandpflicht politisch nicht erreichbar waren, hat der Bundesrat am 13. Juli 2001 mit parteiübergreifender Mehrheit das Konzept einer Füllmengengarantie und ein Programm zur Sauberhaltung der Landschaft beschlossen. Zudem haben die maßgeblichen deutschen Handelsunternehmen immer wieder Bereitschaft bekundet, auch eine Ersetzung der Pfandpflicht durch geeignetere ökologische Lenkungsinstrumente mitzutragen. 9. Während der Minister durch Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Pfandpflicht - einer Notstandsmaßnahme - den rechtsstaatlich üblichen Rechtsschutz der Unternehmen aushebeln will, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Pfandpflicht schwierige und ungeklärte Rechts- und Sachfragen aufwirft, die einer weiteren Aufklärung durch die Fachgerichte bedürfen. Die Handelsunternehmen sind davon überzeugt, dass dieser Stil der Durchsetzung eines politischen Vorhabens in Deutschland keinen Erfolg hat und die Pfandpflicht entweder von den Gerichten oder der nächsten Bundesregierung gestoppt wird, um eine ökologisch und wirtschaftlich vernünftigere Lösung zu ermöglichen. Sie werden daher gegenwärtig - auch im Interesse ihrer Kunden - weder Investitionen für den Aufbau eines Pfandsystems tätigen, noch ihre Getränkelieferanten dazu anhalten. ots Originaltext: Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42774 Ansprechpartnerin bei Rückfragen: Sieglinde Schuchardt Leiterin Public Relations Unternehmensgruppe Tengelmann Wissollstraße 5 - 43 45478 Mülheim an der Ruhr Telefon: 02 08 / 58 06 76 01 Telefax: 02 08 / 58 06 76 05 e-mail: sschuchardt@uz.tengelmann.de c/o Unternehmensgruppe Tengelmann, Wissollstr. 5 - 43, 45478 Mülheim-Ruhr Telefon: 0208/583-2515; Fax: 2519 (Herr Wilde) / 0208/5806-6607; Fax:6608 (Frau Bode)Bundesregierung rechnet mit Preiserhöhung wegen Zwangspfand Mühlheim-Ruhr (ots) - - Täuschung der Öffentlichkeit wird keinen Bestand haben - Minister eröffnet heute den Ausverkauf der Mehrwegflasche Die führenden deutschen Handelsunternehmen werfen dem Bundesumweltminister vor, die Öffentlichkeit und die Gerichte fortlaufend über das Zwangspfand zu täuschen: 1. Während der Minister den drohenden Preisschub bei Getränken bestreitet, warnt eine Arbeitsgruppe des Bundesumweltministeriums und der Länderbehörden in ihrem soeben veröffentlichten Abschlussbericht (Bundesratsdrucksache 438/02, siehe insb. Seite 48) ausdrücklich davor, dass ein Pfandrücknahmesystem die Wirtschaft und die Verbraucher "voraussichtlich kostenmäßig höher belasten würde als das bestehende System der Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen". Damit bestätigt sich das von der Wirtschaft in Auftrag gegebene Gutachten von Roland Berger, das wegen des Zwangspfands eine Preiserhöhung bei Getränken um durchschnittlich etwa 10 Prozent ermittelt hat - mindestens dreimal so viel wie die bisherige Wertstoffsammlung. 2. Während der Minister unentwegt von einem 'Dosenpfand' redet, handelt es sich nach neuer Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) bei der Hälfte der von dem Pfandzuschlag betroffenen Verpackungen um Kunststoff-Flaschen, für die bislang keine anerkannten Ökobilanzen vorliegen. Zudem werden etwa 100 Millionen Liter stilles Mineralwasser in Getränkekartons pfandpflichtig, obwohl das Bundesumweltministerium wiederholt erklärt hat, dass Kartonverpackungen ökologisch mit Mehrwegflaschen gleichwertig sind und daher vom Zwangspfand befreit werden müssen. 3. Während der Minister den Niedergang der Mehrwegflasche beschwört, verschweigt er, dass die in Mehrweg verkaufte Getränkemenge in Deutschland bis zum Beginn seiner Amtszeit ständig gewachsen ist und nach neuer Prognose der GVM selbst in diesem Jahr - trotz der durch die Pfanddebatte ausgelösten Marktverwerfungen - mit über 20 Milliarden Litern immer noch höher ist als bei Inkrafttreten der Verpackungsverordnung. Angesichts des seit mehr als einem Jahrzehnt weitgehend stabilen Mehrwegabsatzes ist unglaubwürdig, dass die betreffenden Getränkeabfüller nur durch staatliche Markteingriffe zu retten sein sollen. 4. Während der Minister der Wirtschaft vorwirft, gegen Vorgaben der Verpackungsverordnung zu verstoßen, will er nun auch Limonade und andere Erfrischungsgetränke mit dem Zwangspfand belegen, obwohl bei diesen Getränken die vorgeschriebene prozentuale Quote erst einmal unterschritten wurde und den Unternehmen daher nach der Verpackungsverordnung zusteht, zunächst durch eigene Anstrengungen ihren Mehrweganteil wieder zu erhöhen. 5. Während der Minister vor den Gerichten dargelegt hat, dass die Fehlerbandbreite der amtlichen Statistik weitgehend unbeachtlich ist, sollen nun Weinflaschen mit Hinweis auf genau diese Fehlerbandbreite zunächst von der Pfandpflicht ausgenommen werden, um Proteste der deutschen, französischen, italienischen und spanischen Winzer vor der Bundestagswahl zu beschwichtigen. 6. Während der Minister die geplante Ausweitung der Pfandpflicht auf Milch und Fruchtsaft bestreitet, hat er selbst durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. April 2002 das Verfahren zur Bepfandung dieser Getränkearten im Jahr 2004 eingeleitet, so dass derzeit völlige Unsicherheit darüber besteht, ob ein etwaiges Pfandsystem für die Rücknahme dieser Verpackungen ausgelegt werden muss. 7. Während der Minister das Zwangspfand als Beitrag zum Umweltschutz preist, hat der von ihm selbst berufene Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem jüngsten Jahresgutachten ausdrücklich festgestellt, dass die Pfandpflicht ,ökologisch zweifelhaft und wirtschaftlich unverantwortbar' ist. Allerdings hat der Minister mit der für heute geplanten Straßenaktion, bei der der Ausverkauf der Mehrwegflasche ausgerufen werden soll, ein geeignetes Symbol dafür gefunden, dass die Pfandpflicht nach Einschätzung fast aller Experten auf längere Sicht das Mehrwegsystem nicht fördern, sondern zerstören wird. 8. Während der Minister vorgibt, dass ökologisch und ökonomisch bessere Alternativen zu einer Pfandpflicht politisch nicht erreichbar waren, hat der Bundesrat am 13. Juli 2001 mit parteiübergreifender Mehrheit das Konzept einer Füllmengengarantie und ein Programm zur Sauberhaltung der Landschaft beschlossen. Zudem haben die maßgeblichen deutschen Handelsunternehmen immer wieder Bereitschaft bekundet, auch eine Ersetzung der Pfandpflicht durch geeignetere ökologische Lenkungsinstrumente mitzutragen. 9. Während der Minister durch Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Pfandpflicht - einer Notstandsmaßnahme - den rechtsstaatlich üblichen Rechtsschutz der Unternehmen aushebeln will, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Pfandpflicht schwierige und ungeklärte Rechts- und Sachfragen aufwirft, die einer weiteren Aufklärung durch die Fachgerichte bedürfen. Die Handelsunternehmen sind davon überzeugt, dass dieser Stil der Durchsetzung eines politischen Vorhabens in Deutschland keinen Erfolg hat und die Pfandpflicht entweder von den Gerichten oder der nächsten Bundesregierung gestoppt wird, um eine ökologisch und wirtschaftlich vernünftigere Lösung zu ermöglichen. Sie werden daher gegenwärtig - auch im Interesse ihrer Kunden - weder Investitionen für den Aufbau eines Pfandsystems tätigen, noch ihre Getränkelieferanten dazu anhalten. ots Originaltext: Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42774 Ansprechpartnerin bei Rückfragen: Sieglinde Schuchardt Leiterin Public Relations Unternehmensgruppe Tengelmann Wissollstraße 5 - 43 45478 Mülheim an der Ruhr Telefon: 02 08 / 58 06 76 01 Telefax: 02 08 / 58 06 76 05 e-mail: sschuchardt@uz.tengelmann.de c/o Unternehmensgruppe Tengelmann, Wissollstr. 5 - 43, 45478 Mülheim-Ruhr Telefon: 0208/583-2515; Fax: 2519 (Herr Wilde) / 0208/5806-6607; Fax:6608 (Frau Bode)