Schallende Ohrfeige für die Einweglobby - Oberstes deutsches Verwaltungsgericht stoppt Klageflut Berlin (ots) - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet: Das Dosenpfand tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft Die unerwartet deutliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu 500 Einzelklagen der Einweglobby bedeutet deren endgültige juristische Niederlage. Zu dieser Beurteilung kommen die Bundesverbände der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, der mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Studium des unerwartet deutlichen Beschlusses des obersten deutschen Verwaltungsgerichts, der gestern bekannt wurde. Alle früheren Klagen der "Vermüllungslobby" scheiterten bereits vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Berlin. Auch das Bundesverfassungsgericht wies alle Klagen und Eilanträge der Einweglobby als unbegründet ab. Mit einer in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Klagewelle startete daraufhin das Zweckbündnis aus Dosenbierbrauereien, Dosenherstellern und Lebensmitteldiscountern eine Klageflut von 500 Einzelverfahren vor praktisch allen Verwaltungsgerichten der Bundesländer. Mit der gestern bekannt gewordenen Entscheidung, die im Auftrag der Mehrzahl der beklagten Länder von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Versteyl in Burgwedel erwirkt wurde, entzog nun das oberste deutsche Verwaltungsgericht allen 500 Verfahren die juristische Grundlage. Die "Allianz pro Mehrweg" sieht sich damit in ihrer Ansicht bestätigt, dass diese Klagewelle einen "offensichtlichen Rechtsmissbrauch" darstellt. Im Klartext heißt dieses Urteil: Durch die am 2. Juli 2002 erfolgte Veröffentlichung der Mehrwegquote kommt das Dosenpfand als unmittelbare Rechtsfolge zum 1. Januar 2003. Der Versuch, dies über Massenklagen vor den Verwaltungsgerichten der Bundesländer zu verbauen, ist mit dieser Entscheidung gescheitert. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.de Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Humboldtstr. 7, 40237 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938, Fax. 0211/683602, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154 Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, Tel. mobil: 0171 5311444, Tel. 06431/52048, Fax. 06431/53612, Email: roland.demleitner@oms.de Clemens Stroetmann, Stiftung Initiative Mehrweg, Rathingstraße 3, 30559 Hannover, Tel. 0511/5199646, Fax. 0511/5199647, Email: Stiftung-Initiative-Mehrweg@t-online.deSchallende Ohrfeige für die Einweglobby - Oberstes deutsches Verwaltungsgericht stoppt Klageflut Berlin (ots) - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet: Das Dosenpfand tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft Die unerwartet deutliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu 500 Einzelklagen der Einweglobby bedeutet deren endgültige juristische Niederlage. Zu dieser Beurteilung kommen die Bundesverbände der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, der mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Studium des unerwartet deutlichen Beschlusses des obersten deutschen Verwaltungsgerichts, der gestern bekannt wurde. Alle früheren Klagen der "Vermüllungslobby" scheiterten bereits vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Berlin. Auch das Bundesverfassungsgericht wies alle Klagen und Eilanträge der Einweglobby als unbegründet ab. Mit einer in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Klagewelle startete daraufhin das Zweckbündnis aus Dosenbierbrauereien, Dosenherstellern und Lebensmitteldiscountern eine Klageflut von 500 Einzelverfahren vor praktisch allen Verwaltungsgerichten der Bundesländer. Mit der gestern bekannt gewordenen Entscheidung, die im Auftrag der Mehrzahl der beklagten Länder von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Versteyl in Burgwedel erwirkt wurde, entzog nun das oberste deutsche Verwaltungsgericht allen 500 Verfahren die juristische Grundlage. Die "Allianz pro Mehrweg" sieht sich damit in ihrer Ansicht bestätigt, dass diese Klagewelle einen "offensichtlichen Rechtsmissbrauch" darstellt. Im Klartext heißt dieses Urteil: Durch die am 2. Juli 2002 erfolgte Veröffentlichung der Mehrwegquote kommt das Dosenpfand als unmittelbare Rechtsfolge zum 1. Januar 2003. Der Versuch, dies über Massenklagen vor den Verwaltungsgerichten der Bundesländer zu verbauen, ist mit dieser Entscheidung gescheitert. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.de Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Humboldtstr. 7, 40237 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938, Fax. 0211/683602, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154 Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, Tel. mobil: 0171 5311444, Tel. 06431/52048, Fax. 06431/53612, Email: roland.demleitner@oms.de Clemens Stroetmann, Stiftung Initiative Mehrweg, Rathingstraße 3, 30559 Hannover, Tel. 0511/5199646, Fax. 0511/5199647, Email: Stiftung-Initiative-Mehrweg@t-online.de