HDE: Keine Vorbereitungen auf Zwangspfand Berlin (ots) - Zu Behauptungen, der Getränkehandel beginne, Vorbereitungen auf das Zwangspfand zu treffen, erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel: Der weitaus größte Teil der deutschen Getränkehändler beteiligt sich an der Massenklage von 7.436 vorwiegend mittelständischen Einzelhändlern gegen das Zwangspfand. Die Behauptung interessierter Kreise, der Getänkehandel beginne mit dem Aufbau eines Systems zur Rücknahme von Getränkeeinwegverpackungen widerspricht den Tatsachen. Für die Unternehmen gibt es vor Abschluss des Verfahrens keine Grundlage, insgesamt 1,4 Milliarden Euro für ein Rücknahmesystem zu investieren. Für den Fall des Eintritts der Pfandpflicht schreibt die Verpackungsverordnung zudem vor, dass Getränkeverkaufsstellen auch Verpackungen zurücknehmen müssen, die sie nicht selbst in Verkehr gebracht haben. Wer beim Zwangspfand vorprescht, müsste somit den Verpackungsabfall aller seiner Konkurrenten annehmen und dafür je Stück mindestens 25 Cent auszahlen. Auf Grund dieser Rechtslage ist ein Alleingang einzelner Unternehmen oder Gruppierungen bei der Umsetzung des Zwangspfands auszuschließen. +alle Infos unter www.einzelhandel.de+ ots Originaltext: HDE Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43989 Pressesprecher: Hubertus Pellengahr Telefon 030/72 62 50-65/66 Telefax 030/72 62 50-69 http://www.einzelhandel.de e-mail: hde@einzelhandel.de HDE: Keine Vorbereitungen auf Zwangspfand Berlin (ots) - Zu Behauptungen, der Getränkehandel beginne, Vorbereitungen auf das Zwangspfand zu treffen, erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel: Der weitaus größte Teil der deutschen Getränkehändler beteiligt sich an der Massenklage von 7.436 vorwiegend mittelständischen Einzelhändlern gegen das Zwangspfand. Die Behauptung interessierter Kreise, der Getänkehandel beginne mit dem Aufbau eines Systems zur Rücknahme von Getränkeeinwegverpackungen widerspricht den Tatsachen. Für die Unternehmen gibt es vor Abschluss des Verfahrens keine Grundlage, insgesamt 1,4 Milliarden Euro für ein Rücknahmesystem zu investieren. Für den Fall des Eintritts der Pfandpflicht schreibt die Verpackungsverordnung zudem vor, dass Getränkeverkaufsstellen auch Verpackungen zurücknehmen müssen, die sie nicht selbst in Verkehr gebracht haben. Wer beim Zwangspfand vorprescht, müsste somit den Verpackungsabfall aller seiner Konkurrenten annehmen und dafür je Stück mindestens 25 Cent auszahlen. Auf Grund dieser Rechtslage ist ein Alleingang einzelner Unternehmen oder Gruppierungen bei der Umsetzung des Zwangspfands auszuschließen. +alle Infos unter www.einzelhandel.de+ ots Originaltext: HDE Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43989 Pressesprecher: Hubertus Pellengahr Telefon 030/72 62 50-65/66 Telefax 030/72 62 50-69 http://www.einzelhandel.de e-mail: hde@einzelhandel.de