Unternehmen beantragten Aussetzung der Pfandpflicht - Ausführliche Klagebegründung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht Stuttgart (ots) - Zum Stand des Verfahrens gegen die Pfandpflicht auf Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons vor dem Verwaltungsgericht Berlin erklärt der Verfahrensbevollmächtigte, Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde: Im Namen von 7436 überwiegend mittelständischen Handelsunternehmen und Getränkeherstellern haben wir heute die Begründung der Anfechtungsklage gegen die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die Zulässigkeit der gegen die Bundesregierung gerichteten Klage steht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2002 fest. Nach einer Reihe von Gerichtsentscheidungen, bei denen überwiegend prozessuale Aspekte behandelt wurden, wird dieses Verfahren zu einer umfassenden Prüfung des Zwangspfands führen. Die Klage ist unter anderem darauf gestützt, dass auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung aus ökologischen und ökonomischen Gründen vor der Einführung des Zwangspfands warnt. Außerdem haben wir die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt. Die Bundesregierung hatte die sofortige Vollziehung angeordnet. Dadurch soll die Pfandpflicht eingeführt werden, bevor die Gerichte über ihre Rechtmäßigkeit abschließend entschieden haben. Wenn der Antrag Erfolg hat, kann die Pfandpflicht bis zum Abschluss des Rechtsstreits nicht vollzogen werden. Nur dadurch kann verhindert werden, dass vor der gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht irreversible wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe entstehen. Unser Antrag ist darauf gestützt, dass es kein dringendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Pfandpflicht gibt und dass die Pfandpflicht rechtswidrig ist. Wir haben darauf hingewiesen, dass auch innerhalb der Bundesregierung erhebliche Bedenken gegen den Vollzug der Pfandpflicht vor einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung bestehen. ots Originaltext: Dolde & Partner Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43874 Kontakt: Dr. Andrea Vetter, Rechtsanwaltssozietät Dolde & Partner, Heilbronner Str. 156, 70191 Stuttgart, Tel.: 0711/6017010, Fax: 0711/60170199Unternehmen beantragten Aussetzung der Pfandpflicht - Ausführliche Klagebegründung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht Stuttgart (ots) - Zum Stand des Verfahrens gegen die Pfandpflicht auf Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons vor dem Verwaltungsgericht Berlin erklärt der Verfahrensbevollmächtigte, Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde: Im Namen von 7436 überwiegend mittelständischen Handelsunternehmen und Getränkeherstellern haben wir heute die Begründung der Anfechtungsklage gegen die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die Zulässigkeit der gegen die Bundesregierung gerichteten Klage steht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2002 fest. Nach einer Reihe von Gerichtsentscheidungen, bei denen überwiegend prozessuale Aspekte behandelt wurden, wird dieses Verfahren zu einer umfassenden Prüfung des Zwangspfands führen. Die Klage ist unter anderem darauf gestützt, dass auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung aus ökologischen und ökonomischen Gründen vor der Einführung des Zwangspfands warnt. Außerdem haben wir die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt. Die Bundesregierung hatte die sofortige Vollziehung angeordnet. Dadurch soll die Pfandpflicht eingeführt werden, bevor die Gerichte über ihre Rechtmäßigkeit abschließend entschieden haben. Wenn der Antrag Erfolg hat, kann die Pfandpflicht bis zum Abschluss des Rechtsstreits nicht vollzogen werden. Nur dadurch kann verhindert werden, dass vor der gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht irreversible wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe entstehen. Unser Antrag ist darauf gestützt, dass es kein dringendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Pfandpflicht gibt und dass die Pfandpflicht rechtswidrig ist. Wir haben darauf hingewiesen, dass auch innerhalb der Bundesregierung erhebliche Bedenken gegen den Vollzug der Pfandpflicht vor einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung bestehen. ots Originaltext: Dolde & Partner Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43874 Kontakt: Dr. Andrea Vetter, Rechtsanwaltssozietät Dolde & Partner, Heilbronner Str. 156, 70191 Stuttgart, Tel.: 0711/6017010, Fax: 0711/60170199