Endgültige Einführung des Dosenpfands zum 1. Januar 2003 - Einweglobby zieht Klage gegen Dosenpfand in Wiesbaden zurück Wiesbaden (ots) - Dänemark hat gestern flächendeckend ein Dosenpfand nach deutschem Vorbild eingeführt Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute über die Klagen von mehreren Dutzend Einwegunternehmen gegen die Einführung des Dosenpfandes zum 1.1.2003 verhandelt. Nach zweistündiger Erörterung haben die Kläger ihre Klage zurückgezogen. Zuvor waren sie mit allen verfahrensverzögernden Anträgen gescheitert. Damit steht der Einführung des Pflichtpfandes auch in Hessen nichts mehr im Wege. Nach Ansicht von Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels hat der Wahlsieg der Bundesregierung sämtliche politische Unsicherheiten beseitigt. "Die Prozessstrategie der Einweglobby war offensichtlich nur darauf ausgerichtet, durch eine neue, christlich-liberale Bundesregierung eine Rücknahme der Pfandpflicht zu erreichen. Mit dem Ausgang der Wahl ist diese Strategie gescheitert", so Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes Mittelständischer Privatbrauereien. "Die Prozessstrategie der Einwegunternehmen, "Schrotflintenklagen" gegen sämtliche Bundesländer zu erheben, ist kläglich gescheitert. Dies haben die Kläger durch ihre Klagerücknahme vom heutigen Tage eingestanden", so Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger als Prozessvertreter der Mehrwegallianz. "Die Einweglobby sollte nun ihren Widerstand gegen die Verpackungsverordnung aufgeben und die verbleibenden drei Monate zur Vorbereitung der Einführung des Pflichtpfandes nutzen. Sie kann sich dabei an Dänemark ein Beispiel nehmen, wo am gestrigen Tag (23.09.) flächendeckend ein Pfand auf Einweg nach dem deutschen Modell eingeführt wurde", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Humboldtstr. 7, 40237 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938, Fax. 0211/683602, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, Tel. mobil: 0171 5311444, Tel: 06431/52048, Fax. 06431/53612, Email: roland.demleitner@oms.de Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen, Schaperstr. 15, D-10719 Berlin, Tel. (0 30) 8 84 72-80, Fax. (0 30) 8 84 72-8 10, Email: klinger@geulen.com Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.deEndgültige Einführung des Dosenpfands zum 1. Januar 2003 - Einweglobby zieht Klage gegen Dosenpfand in Wiesbaden zurück Wiesbaden (ots) - Dänemark hat gestern flächendeckend ein Dosenpfand nach deutschem Vorbild eingeführt Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute über die Klagen von mehreren Dutzend Einwegunternehmen gegen die Einführung des Dosenpfandes zum 1.1.2003 verhandelt. Nach zweistündiger Erörterung haben die Kläger ihre Klage zurückgezogen. Zuvor waren sie mit allen verfahrensverzögernden Anträgen gescheitert. Damit steht der Einführung des Pflichtpfandes auch in Hessen nichts mehr im Wege. Nach Ansicht von Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels hat der Wahlsieg der Bundesregierung sämtliche politische Unsicherheiten beseitigt. "Die Prozessstrategie der Einweglobby war offensichtlich nur darauf ausgerichtet, durch eine neue, christlich-liberale Bundesregierung eine Rücknahme der Pfandpflicht zu erreichen. Mit dem Ausgang der Wahl ist diese Strategie gescheitert", so Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes Mittelständischer Privatbrauereien. "Die Prozessstrategie der Einwegunternehmen, "Schrotflintenklagen" gegen sämtliche Bundesländer zu erheben, ist kläglich gescheitert. Dies haben die Kläger durch ihre Klagerücknahme vom heutigen Tage eingestanden", so Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger als Prozessvertreter der Mehrwegallianz. "Die Einweglobby sollte nun ihren Widerstand gegen die Verpackungsverordnung aufgeben und die verbleibenden drei Monate zur Vorbereitung der Einführung des Pflichtpfandes nutzen. Sie kann sich dabei an Dänemark ein Beispiel nehmen, wo am gestrigen Tag (23.09.) flächendeckend ein Pfand auf Einweg nach dem deutschen Modell eingeführt wurde", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Humboldtstr. 7, 40237 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938, Fax. 0211/683602, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, Tel. mobil: 0171 5311444, Tel: 06431/52048, Fax. 06431/53612, Email: roland.demleitner@oms.de Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen, Schaperstr. 15, D-10719 Berlin, Tel. (0 30) 8 84 72-80, Fax. (0 30) 8 84 72-8 10, Email: klinger@geulen.com Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.de