Kann die Bonner Konvention die Wale retten? Radolfzell (ots) - Im Kampf gegen den kommerziellen Walfang hat Australien einen großen Sieg errungen. Der Anlass: Die "Bonner Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten" (BK), die vom 18.-24. September in Bonn ihre siebente Vertragsstaatenkonferenz abhielt. Die 80 Nationen starke Konvention konnte sich darauf einigen, künftig Pott-, Finn- und Seiwale mit dem Anhang I streng zu schützen. Auf dem unbürokratischen Weg - ohne zuvor eingereichte Dokumente - brachte Indien noch die Listung des extrem gefährdeten Gangesdelfins mit ein. Die Listung erfolgte im Konsens und daher ohne Abstimmung. Nur Norwegen kündigte einen Vorbehalt an, der das Land von den strengen Schutzbestimmungen, wie einem Tötungsverbot, befreit. Vier weitere Walarten kamen auf den Anhang II: Antarktischer Zwergwal, Zwergglattwal, Bryde´s Wal und Schwertwal, auch "Killerwal" genannt. Andere gefährdete Wale, wie Buckel-, Blau-, Grönland und Glattwale waren bereits gelistet. Anhang I bedeutet strengen Schutz der Tiere und ihrer Lebensräume und verbietet jegliches Töten; der Anhang II verlangt von den Mitgliedsstaaten auf den Schutz der wandernden Tiere zugeschnittene Regionalabkommen. Australien war im Rahmen der Internationalen Walfang-Kommission" (IWC) drei Mal mit dem Antrag für ein Wal-Schutzgebiet im südlichen Pazifik gescheitert. Japan hatte mit Bestechung kleinerer Staaten die notwendige Dreiviertelmehrheit verhindert. "Da sich die IWC seit Jahren in einer Sackgasse befindet, ist es um so wichtiger, dass die gefährdeten Meeressäugetiere internationalen Schutz in der Bonner Konvention bekommen", meint Petra Deimer, Meeresbiologin und Vorsitzende der GSM-Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere. Der jetzt beschlossene erweiterte Schutz für Meerestiere, wie Wale, Delfine aber auch Seekühe, Robben und den Weißen Hai sollte auch für CITES ("Washingtoner Artenschutzübereinkommen") ein Signal setzen", dem "Washingtoner Artenschutz-übereinkommen", wo im November in Chile besonders Japan versuchen wird, den internationalen Handel mit Produkten einiger Walarten wieder zu legalisieren". Die Bonner Konvention, nach ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt, hat wichtige Resolutionen verabschiedet, die die Probleme mit modernen Barrieren für wandernde Tiere aufzeigen - und Gegenmaßnahmen verlangen: Gegen den Tod von Vögeln an Hochspannungsleitungen oder durch Ölverschmutzung in den Meeren; gegen Beifang von Seevögeln, wie Sturmvögeln und Albatrossen, so wie Meeressäugetieren in der Fischerei. Sie verlangt von ihren Mitgliedsstaaten Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Errichtung von Windparks. Einem Dokument der GSM über Schiffskollisionen mit Walen und Delfinen, das Deutschland eingebracht hat, wurde große Aufmerksamkeit erteilt. Ihm wird bei der nächsten BK in drei Jahren der Vorschlag zu einer weiteren Resolution folgen. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: GSM - Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e.V., Petra Deimer, Kieler Straße 2, 25451 Quickborn, Tel. 04106 4712 oder 620601, Internet: www.gsm-ev.deKann die Bonner Konvention die Wale retten? Radolfzell (ots) - Im Kampf gegen den kommerziellen Walfang hat Australien einen großen Sieg errungen. Der Anlass: Die "Bonner Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten" (BK), die vom 18.-24. September in Bonn ihre siebente Vertragsstaatenkonferenz abhielt. Die 80 Nationen starke Konvention konnte sich darauf einigen, künftig Pott-, Finn- und Seiwale mit dem Anhang I streng zu schützen. Auf dem unbürokratischen Weg - ohne zuvor eingereichte Dokumente - brachte Indien noch die Listung des extrem gefährdeten Gangesdelfins mit ein. Die Listung erfolgte im Konsens und daher ohne Abstimmung. Nur Norwegen kündigte einen Vorbehalt an, der das Land von den strengen Schutzbestimmungen, wie einem Tötungsverbot, befreit. Vier weitere Walarten kamen auf den Anhang II: Antarktischer Zwergwal, Zwergglattwal, Bryde´s Wal und Schwertwal, auch "Killerwal" genannt. Andere gefährdete Wale, wie Buckel-, Blau-, Grönland und Glattwale waren bereits gelistet. Anhang I bedeutet strengen Schutz der Tiere und ihrer Lebensräume und verbietet jegliches Töten; der Anhang II verlangt von den Mitgliedsstaaten auf den Schutz der wandernden Tiere zugeschnittene Regionalabkommen. Australien war im Rahmen der Internationalen Walfang-Kommission" (IWC) drei Mal mit dem Antrag für ein Wal-Schutzgebiet im südlichen Pazifik gescheitert. Japan hatte mit Bestechung kleinerer Staaten die notwendige Dreiviertelmehrheit verhindert. "Da sich die IWC seit Jahren in einer Sackgasse befindet, ist es um so wichtiger, dass die gefährdeten Meeressäugetiere internationalen Schutz in der Bonner Konvention bekommen", meint Petra Deimer, Meeresbiologin und Vorsitzende der GSM-Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere. Der jetzt beschlossene erweiterte Schutz für Meerestiere, wie Wale, Delfine aber auch Seekühe, Robben und den Weißen Hai sollte auch für CITES ("Washingtoner Artenschutzübereinkommen") ein Signal setzen", dem "Washingtoner Artenschutz-übereinkommen", wo im November in Chile besonders Japan versuchen wird, den internationalen Handel mit Produkten einiger Walarten wieder zu legalisieren". Die Bonner Konvention, nach ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt, hat wichtige Resolutionen verabschiedet, die die Probleme mit modernen Barrieren für wandernde Tiere aufzeigen - und Gegenmaßnahmen verlangen: Gegen den Tod von Vögeln an Hochspannungsleitungen oder durch Ölverschmutzung in den Meeren; gegen Beifang von Seevögeln, wie Sturmvögeln und Albatrossen, so wie Meeressäugetieren in der Fischerei. Sie verlangt von ihren Mitgliedsstaaten Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Errichtung von Windparks. Einem Dokument der GSM über Schiffskollisionen mit Walen und Delfinen, das Deutschland eingebracht hat, wurde große Aufmerksamkeit erteilt. Ihm wird bei der nächsten BK in drei Jahren der Vorschlag zu einer weiteren Resolution folgen. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: GSM - Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e.V., Petra Deimer, Kieler Straße 2, 25451 Quickborn, Tel. 04106 4712 oder 620601, Internet: www.gsm-ev.de