Schallende Ohrfeige für die Einweglobby - Berliner Verwaltungsgericht weist Sammelklage von 1.767 Betrieben gegen das Dosenpfand zurück / Kein Zweifel mehr am Inkrafttreten des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 Berlin (ots) - "Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tag ist der Weg zum Dosenpfand ab 1. Januar 2003 frei", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger als Prozessvertreter der Mehrwegallianz. "Die erfreulich klare Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu 1.767 Einzelklagen der Einweglobby bedeutet eine weitere empfindliche Niederlage". Zu dieser Beurteilung kommen die Bundesverbände der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, der mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Studium des erfreulich deutlichen und klaren Beschlusses des Berliner Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung ist eine klare und unmissverständliche Abgrenzung von dem Urteil des lediglich für bestimmte Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Berlin als für das Bundesgebiet zuständige Gericht ist den Düsseldorfer Erwägungen in keinem Punkt gefolgt. "Der im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Beschluss führt dazu, dass auch die aus dem Düsseldorfer Verfahren resultierende Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung für die Einführung des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 hat", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger. Alle früheren Klagen der "Vermüllungslobby" scheiterten bereits vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Berlin. Auch das Bundesverfassungsgericht wies bereits im Juni die Klagen und Eilanträge der Einweglobby als unbegründet ab. Mit einer in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Klagewelle startete daraufhin das Zweckbündnis aus Dosenbierbrauereien, Dosenherstellern und Lebensmitteldiscountern eine Klageflut von 500 Einzelverfahren vor praktisch allen Verwaltungsgerichten der Bundesländer sowie zwei Massenklagen mit über 9.000 Beteiligten vor dem eigentlich zuständigen Berliner Verwaltungsgericht. In der mit Spannung erwarteten Entscheidung führt das VG Berlin (Az VG 10 A 349.02) aus: "Das auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ... gerichtete vorläufige Rechtsschutzbegehren der Antragstellerinnen hat weder im Haupt- noch im Hilfsantrag Erfolg." Damit ist faktisch auch die zweite noch anhängige, inhaltsgleiche Klage weiterer 7.400 Unternehmen ebenfalls mit gescheitert, so die in einer "Allianz pro Mehrweg" versammelten Umweltverbände, Brauereien und Getränkefachhändler. Im Lichte der klaren und unmissverständlichen Entscheidung fordert das Bündnis für Mehrweg dazu auf, endlich die ebenso unsägliche wie unsinnige Prozesshanselei einzustellen und die verbleibende Zeit bis zum 1.1.2003 konstruktiv zu nutzen. Jürgen Resch wies noch einmal darauf hin, dass die Umweltverbände im Januar 2003 Massen-Testkäufe durchführen werden. Im Falle der Nichtumsetzung der Rechtsvorschrift werde so auf die Einleitung der dafür vorgesehenen Bußgeldverfahren gedrängt. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V., Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.de Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Humboldtstr. 7, 40237 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938, Fax. 0211/683602, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154 Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, Tel. mobil: 0171 5311444, Tel. 06431/52048, Fax. 06431/53612, Email: roland.demleitner@oms.de Clemens Stroetmann, Stiftung Initiative Mehrweg, Rathingstraße 3, 30559 Hannover, Tel. 0511/5199646, Fax. 0511/5199647, Email: Stiftung-Initiative-Mehrweg@t-online.de Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen, Schaperstr. 15, D-10719 Berlin, Tel. (0 30) 8 84 72-80, Fax. (0 30) 8 84 72-8 10, Email: klinger@geulen.comSchallende Ohrfeige für die Einweglobby - Berliner Verwaltungsgericht weist Sammelklage von 1.767 Betrieben gegen das Dosenpfand zurück / Kein Zweifel mehr am Inkrafttreten des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 Berlin (ots) - "Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tag ist der Weg zum Dosenpfand ab 1. Januar 2003 frei", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger als Prozessvertreter der Mehrwegallianz. "Die erfreulich klare Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu 1.767 Einzelklagen der Einweglobby bedeutet eine weitere empfindliche Niederlage". Zu dieser Beurteilung kommen die Bundesverbände der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, der mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Studium des erfreulich deutlichen und klaren Beschlusses des Berliner Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung ist eine klare und unmissverständliche Abgrenzung von dem Urteil des lediglich für bestimmte Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Berlin als für das Bundesgebiet zuständige Gericht ist den Düsseldorfer Erwägungen in keinem Punkt gefolgt. "Der im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Beschluss führt dazu, dass auch die aus dem Düsseldorfer Verfahren resultierende Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung für die Einführung des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 hat", so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger. Alle früheren Klagen der "Vermüllungslobby" scheiterten bereits vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Berlin. Auch das Bundesverfassungsgericht wies bereits im Juni die Klagen und Eilanträge der Einweglobby als unbegründet ab. Mit einer in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Klagewelle startete daraufhin das Zweckbündnis aus Dosenbierbrauereien, Dosenherstellern und Lebensmitteldiscountern eine Klageflut von 500 Einzelverfahren vor praktisch allen Verwaltungsgerichten der Bundesländer sowie zwei Massenklagen mit über 9.000 Beteiligten vor dem eigentlich zuständigen Berliner Verwaltungsgericht. In der mit Spannung erwarteten Entscheidung führt das VG Berlin (Az VG 10 A 349.02) aus: "Das auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ... gerichtete vorläufige Rechtsschutzbegehren der Antragstellerinnen hat weder im Haupt- noch im Hilfsantrag Erfolg." Damit ist faktisch auch die zweite noch anhängige, inhaltsgleiche Klage weiterer 7.400 Unternehmen ebenfalls mit gescheitert, so die in einer "Allianz pro Mehrweg" versammelten Umweltverbände, Brauereien und Getränkefachhändler. Im Lichte der klaren und unmissverständlichen Entscheidung fordert das Bündnis für Mehrweg dazu auf, endlich die ebenso unsägliche wie unsinnige Prozesshanselei einzustellen und die verbleibende Zeit bis zum 1.1.2003 konstruktiv zu nutzen. Jürgen Resch wies noch einmal darauf hin, dass die Umweltverbände im Januar 2003 Massen-Testkäufe durchführen werden. Im Falle der Nichtumsetzung der Rechtsvorschrift werde so auf die Einleitung der dafür vorgesehenen Bußgeldverfahren gedrängt. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V., Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.de Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Humboldtstr. 7, 40237 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938, Fax. 0211/683602, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154 Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, Tel. mobil: 0171 5311444, Tel. 06431/52048, Fax. 06431/53612, Email: roland.demleitner@oms.de Clemens Stroetmann, Stiftung Initiative Mehrweg, Rathingstraße 3, 30559 Hannover, Tel. 0511/5199646, Fax. 0511/5199647, Email: Stiftung-Initiative-Mehrweg@t-online.de Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen, Schaperstr. 15, D-10719 Berlin, Tel. (0 30) 8 84 72-80, Fax. (0 30) 8 84 72-8 10, Email: klinger@geulen.com