Handel will neuen Konsens zu Getränkeverpackungen Aldi, AVA, Edeka, Globus, Schwarz-Gruppe, Metro, Rewe, Spar, Tengelmann Mülheim an der Ruhr (ots) - - Zustimmung zu Umweltratsempfehlung - Schiedsspruch des Bundesverwaltungsgerichts erwartet - Pfandkonzept wird vorsorglich entwickelt Zu der geplanten Pfandpflicht auf Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons für Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke erklären die in der Handelsvereinigung für Marktwirtschaft zusammengeschlossenen führenden deutschen Handelsunternehmen ALDI, AVA, EDEKA, GLOBUS, KAUFLAND, METRO, REWE, SPAR und TENGELMANN: 1) Wir teilen unverändert die Auffassung des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung, dass ein Zwangspfand auf Einweg-Getränkeverpackungen ökologisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist und durch eine geeignetere Regelung ersetzt werden sollte. Insbesondere mit Blick auf die konjunkturelle Lage sind wir der Überzeugung, dass Belastungen der Verbraucher und der Wirtschaft gegenwärtig möglichst vermieden oder jedenfalls so gering wie möglich gehalten werden sollten. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die deutschen Getränkevorschriften kurzfristig entsprechend dem Votum ihres Sachverständigenrats zur reformieren und erklären unsere Bereitschaft, eine entsprechende ökologisch und wirtschaftlich zukunftsweisende Novelle der Ziele und Lenkungsinstrumente der Verpackungsverordnung mitzutragen und zu unterstützen. 2) Zu der Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht liegen teilweise uneinheitliche Gerichtsentscheidungen vor, zahlreiche weitere Verfahren sind anhängig. Wir wollen diese rechtlichen Auseinandersetzungen so rasch wie möglich durch höchstrichterliche Entscheidung abschließen. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung sich mit den Klägern geeinigt hat, zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Wir gehen davon aus, dass der Vollzug der Pfandpflicht bis zu dem von der Bundesregierung und der Wirtschaft gemeinsam angestrebten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgesetzt ist. Im Interesse einer zügigen Entscheidung und zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens werden wir darauf hinwirken, alle übrigen etwa 100 in Deutschland in dieser Sache anhängigen Prozesse entweder mit dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammenzufassen oder zum Ruhen zu bringen. 3) Falls das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht feststellt, wird der Handel ein bundesweites Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen einführen. Wir werden daher jetzt vorsorglich die im Markt angebotenen Systemkomponenten begutachten und die Ergebnisse mit den übrigen Marktbeteiligten sowie den zuständigen Behörden erörtern und abstimmen. Hierfür werden wir einen mit Repräsentanten des Handels und seiner Lieferanten besetzten Exekutivausschuss einrichten. Für die Konzeptentwicklung verantwortlich ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Handels und der Industrie. Mit der Projektbegleitung beauftragt werden Roland Berger Strategy Consultants (München) und mit der Rechtsberatung Wilmer, Cutler, Pickering, Quack (Berlin). Ergebnisse werden im November 2002 vorgelegt. ots Originaltext: HfM Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42774 Ansprechpartnerin bei Rückfragen: Sieglinde Schuchardt Leiterin Public Relations Unternehmensgruppe Tengelmann Wissollstraße 5 - 43 45478 Mülheim an der Ruhr Telefon: 02 08 / 58 06 76 01 Telefax: 02 08 / 58 06 76 05 E-mail: sschuchardt@uz.tengelmann.deHandel will neuen Konsens zu Getränkeverpackungen Aldi, AVA, Edeka, Globus, Schwarz-Gruppe, Metro, Rewe, Spar, Tengelmann Mülheim an der Ruhr (ots) - - Zustimmung zu Umweltratsempfehlung - Schiedsspruch des Bundesverwaltungsgerichts erwartet - Pfandkonzept wird vorsorglich entwickelt Zu der geplanten Pfandpflicht auf Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons für Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke erklären die in der Handelsvereinigung für Marktwirtschaft zusammengeschlossenen führenden deutschen Handelsunternehmen ALDI, AVA, EDEKA, GLOBUS, KAUFLAND, METRO, REWE, SPAR und TENGELMANN: 1) Wir teilen unverändert die Auffassung des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung, dass ein Zwangspfand auf Einweg-Getränkeverpackungen ökologisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist und durch eine geeignetere Regelung ersetzt werden sollte. Insbesondere mit Blick auf die konjunkturelle Lage sind wir der Überzeugung, dass Belastungen der Verbraucher und der Wirtschaft gegenwärtig möglichst vermieden oder jedenfalls so gering wie möglich gehalten werden sollten. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, die deutschen Getränkevorschriften kurzfristig entsprechend dem Votum ihres Sachverständigenrats zur reformieren und erklären unsere Bereitschaft, eine entsprechende ökologisch und wirtschaftlich zukunftsweisende Novelle der Ziele und Lenkungsinstrumente der Verpackungsverordnung mitzutragen und zu unterstützen. 2) Zu der Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht liegen teilweise uneinheitliche Gerichtsentscheidungen vor, zahlreiche weitere Verfahren sind anhängig. Wir wollen diese rechtlichen Auseinandersetzungen so rasch wie möglich durch höchstrichterliche Entscheidung abschließen. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung sich mit den Klägern geeinigt hat, zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Wir gehen davon aus, dass der Vollzug der Pfandpflicht bis zu dem von der Bundesregierung und der Wirtschaft gemeinsam angestrebten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgesetzt ist. Im Interesse einer zügigen Entscheidung und zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens werden wir darauf hinwirken, alle übrigen etwa 100 in Deutschland in dieser Sache anhängigen Prozesse entweder mit dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammenzufassen oder zum Ruhen zu bringen. 3) Falls das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht feststellt, wird der Handel ein bundesweites Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen einführen. Wir werden daher jetzt vorsorglich die im Markt angebotenen Systemkomponenten begutachten und die Ergebnisse mit den übrigen Marktbeteiligten sowie den zuständigen Behörden erörtern und abstimmen. Hierfür werden wir einen mit Repräsentanten des Handels und seiner Lieferanten besetzten Exekutivausschuss einrichten. Für die Konzeptentwicklung verantwortlich ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Handels und der Industrie. Mit der Projektbegleitung beauftragt werden Roland Berger Strategy Consultants (München) und mit der Rechtsberatung Wilmer, Cutler, Pickering, Quack (Berlin). Ergebnisse werden im November 2002 vorgelegt. ots Originaltext: HfM Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42774 Ansprechpartnerin bei Rückfragen: Sieglinde Schuchardt Leiterin Public Relations Unternehmensgruppe Tengelmann Wissollstraße 5 - 43 45478 Mülheim an der Ruhr Telefon: 02 08 / 58 06 76 01 Telefax: 02 08 / 58 06 76 05 E-mail: sschuchardt@uz.tengelmann.de