Das Duale System sieht von einem Antrag auf Freistellung vom Kartellverbot ab / Tiefgreifende Änderungen des Europäischen Wettbewerbsrechts sind zu erwarten Köln (ots) - Die Duales System Deutschland AG sieht von einem Freistellungsantrag ab, weil sich das kartellrechtliche Umfeld durch tiefgreifende Veränderungen des Europäischen Kartellrechts grundlegend umgestalten wird. Das Duale System, das die Freistellung von den Individualpflichten der Verpackungsverordnung auch für ca. 4.500 Lizenznehmer aus dem Ausland vermittelt, soll künftig, voraussichtlich ab 2004, ausschließlich dem Europäischen Kartellrecht unterfallen. Zudem sieht das im Abfallrecht verankerte Kooperationsprinzip vor, dass Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sich zur gemeinschaftlichen Erfüllung einer durch Verordnungsrecht vorgegebenen Aufgabe zusammenschließen sollen. Das ungestörte Funktionieren des kooperativen Konzepts steht nicht zur Disposition durch das Kartellrecht. Das Schaffen und Betreiben eines solchen Systems, das auf die Übernahme einer gemeinwohlbezogenen Aufgabe zielt, kann daher nicht gegen § 1 GWB verstoßen. Die höchst umstrittene Frage nach dem Vorrang von Umweltrecht und Wettbewerbsrecht wird zudem Gegenstand einer wissenschaftlichen Tagung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg am 9./10. Dezember 2002 in Heidelberg sein. ots Originaltext: Duales System Deutschland AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12070 Ansprechpartnerin: Dr. Heike Schiffler Direktorin Kommunikation & Marketing Weitere Informationen im Internet unter www.gruener-punkt.deDas Duale System sieht von einem Antrag auf Freistellung vom Kartellverbot ab / Tiefgreifende Änderungen des Europäischen Wettbewerbsrechts sind zu erwarten Köln (ots) - Die Duales System Deutschland AG sieht von einem Freistellungsantrag ab, weil sich das kartellrechtliche Umfeld durch tiefgreifende Veränderungen des Europäischen Kartellrechts grundlegend umgestalten wird. Das Duale System, das die Freistellung von den Individualpflichten der Verpackungsverordnung auch für ca. 4.500 Lizenznehmer aus dem Ausland vermittelt, soll künftig, voraussichtlich ab 2004, ausschließlich dem Europäischen Kartellrecht unterfallen. Zudem sieht das im Abfallrecht verankerte Kooperationsprinzip vor, dass Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sich zur gemeinschaftlichen Erfüllung einer durch Verordnungsrecht vorgegebenen Aufgabe zusammenschließen sollen. Das ungestörte Funktionieren des kooperativen Konzepts steht nicht zur Disposition durch das Kartellrecht. Das Schaffen und Betreiben eines solchen Systems, das auf die Übernahme einer gemeinwohlbezogenen Aufgabe zielt, kann daher nicht gegen § 1 GWB verstoßen. Die höchst umstrittene Frage nach dem Vorrang von Umweltrecht und Wettbewerbsrecht wird zudem Gegenstand einer wissenschaftlichen Tagung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg am 9./10. Dezember 2002 in Heidelberg sein. ots Originaltext: Duales System Deutschland AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12070 Ansprechpartnerin: Dr. Heike Schiffler Direktorin Kommunikation & Marketing Weitere Informationen im Internet unter www.gruener-punkt.de