Eckpunktepapier zur Umsetzung der Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen mit Bundeskartellamt erörtert Berlin (ots) - Zu dem Ergebnis der ersten Erörterung der durch den Exekutivausschuss des Handels und der Getränkeindustrie beschlossenen Eckpunkte eines Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen mit dem Bundeskartellamt erklärt der Vorsitzende des Exekutivausschusses, Prof. Dr. Werner Delfmann: Am 27. November 2002 haben wir die durch den Exekutivausschuss des Handels und der Getränkeindustrie beschlossenen Eckpunkte eines Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen mit der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts (BKartA) erörtert. Der Erörterung lag ein Gutachten unserer Rechtsberater, der Rechtsanwälte der Sozietät Wilmer, Cutler & Pickering - Quack, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen zugrunde. Insbesondere haben wir dargelegt, warum zur Umsetzung der Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen eine zentrale Clearing- und Finanzierungsstelle nach unserer Auffassung unabdingbar ist und wie diese eingerichtet werden soll. Wir sind uns mit dem Bundeskartellamt einig, dass vor Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen oder Abreden eine Anmeldung und Genehmigung beim Bundeskartellamt erforderlich ist. Wir haben uns verpflichtet, alle Schritte zu unternehmen, um zügig die Feststellung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens zu ermöglichen. Ferner haben wir zugesagt, das Bundeskartellamt wie auch die Umweltbehörden über den Fortgang der Konzeptentwicklung und -verwirklichung zeitnah zu unterrichten und vor einer wettbewerbsbehördlichen Zustimmung keine unumkehrbaren Tatsachen im Markt zu schaffen. Das BKartA stimmt mit uns überein, dass es eines einheitlichen Clearingsystems bedarf, das für einen Ausgleich der eingenommenen und ausgegebenen Pfandbeträge zwischen den Verkaufsstellen sorgt. Wir sind uns ferner mit dem BKartA einig, dass eine einheitliche Sicherungskennzeichnung erforderlich ist. Sowohl die Vergabe der Clearingdienstleistung als auch die Entscheidung über eine einheitliche Sicherungskennzeichnung sind in einem transparenten Auswahlverfahren festzulegen. Gegen die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines einheitlichen Finanzierungsbeitrags hat das BKartA gegenwärtig noch erhebliche Bedenken. Wir werden dem BKartA zu der Erforderlichkeit eines solchen Beitrags für eine wettbewerbskonforme Umsetzung der Pfandpflicht zeitnah weitere Informationen zur Verfügung stellen. Das BKartA hat ein zügiges Verfahren in Aussicht gestellt, jedoch darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gegebenen Zeitdrucks bei der Umsetzung der Pfandpflicht die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang geprüft werden müsse. Dem Exekutivausschuss Pfandsystem gehören führende Repräsentanten der Unternehmen und Verbände der Industrie und des Handels an. ots Originaltext: Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19671 Pressekontakt: Michaela Vogel Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Tel. 030 / 206 42 66, Fax. 030 / 206 42 688Eckpunktepapier zur Umsetzung der Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen mit Bundeskartellamt erörtert Berlin (ots) - Zu dem Ergebnis der ersten Erörterung der durch den Exekutivausschuss des Handels und der Getränkeindustrie beschlossenen Eckpunkte eines Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen mit dem Bundeskartellamt erklärt der Vorsitzende des Exekutivausschusses, Prof. Dr. Werner Delfmann: Am 27. November 2002 haben wir die durch den Exekutivausschuss des Handels und der Getränkeindustrie beschlossenen Eckpunkte eines Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen mit der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts (BKartA) erörtert. Der Erörterung lag ein Gutachten unserer Rechtsberater, der Rechtsanwälte der Sozietät Wilmer, Cutler & Pickering - Quack, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen zugrunde. Insbesondere haben wir dargelegt, warum zur Umsetzung der Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen eine zentrale Clearing- und Finanzierungsstelle nach unserer Auffassung unabdingbar ist und wie diese eingerichtet werden soll. Wir sind uns mit dem Bundeskartellamt einig, dass vor Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen oder Abreden eine Anmeldung und Genehmigung beim Bundeskartellamt erforderlich ist. Wir haben uns verpflichtet, alle Schritte zu unternehmen, um zügig die Feststellung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens zu ermöglichen. Ferner haben wir zugesagt, das Bundeskartellamt wie auch die Umweltbehörden über den Fortgang der Konzeptentwicklung und -verwirklichung zeitnah zu unterrichten und vor einer wettbewerbsbehördlichen Zustimmung keine unumkehrbaren Tatsachen im Markt zu schaffen. Das BKartA stimmt mit uns überein, dass es eines einheitlichen Clearingsystems bedarf, das für einen Ausgleich der eingenommenen und ausgegebenen Pfandbeträge zwischen den Verkaufsstellen sorgt. Wir sind uns ferner mit dem BKartA einig, dass eine einheitliche Sicherungskennzeichnung erforderlich ist. Sowohl die Vergabe der Clearingdienstleistung als auch die Entscheidung über eine einheitliche Sicherungskennzeichnung sind in einem transparenten Auswahlverfahren festzulegen. Gegen die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines einheitlichen Finanzierungsbeitrags hat das BKartA gegenwärtig noch erhebliche Bedenken. Wir werden dem BKartA zu der Erforderlichkeit eines solchen Beitrags für eine wettbewerbskonforme Umsetzung der Pfandpflicht zeitnah weitere Informationen zur Verfügung stellen. Das BKartA hat ein zügiges Verfahren in Aussicht gestellt, jedoch darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gegebenen Zeitdrucks bei der Umsetzung der Pfandpflicht die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang geprüft werden müsse. Dem Exekutivausschuss Pfandsystem gehören führende Repräsentanten der Unternehmen und Verbände der Industrie und des Handels an. ots Originaltext: Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19671 Pressekontakt: Michaela Vogel Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Tel. 030 / 206 42 66, Fax. 030 / 206 42 688