1. Thema: Keine Pfandpflicht für Getränkekartons / Bundesumweltministerium kündigt "kleine Novelle" an 2. Thema: Umwelt- und Verbraucherverbände wollen Dosenpfand durch 4.000 Testkäufe durchsetzen / Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 250.000 EURO Getränke-Einzelhandel stellt Einweg-Pfandmarke vor _____________________________________________________________ 1. Thema: Keine Pfandpflicht für Getränkekartons / Bundesumweltministerium kündigt "kleine Novelle" an Wiesbaden (ots) - Das Bundesumweltministerium will die Verpackungsverordnung "kurzfristig" ändern und den Getränkekarton vom Pfand freistellen. Diese Erklärung erfolgte in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das mittelständische Getränkehersteller gegen die Zwangsbepfandung des Getränkekartons eingeleitet hatten. In diesem Verfahren stellte sich die Frage, warum für den Getränkekarton ein Pfand eingeführt werden soll, das wenige Monate später wieder entfällt. Erst am 7./8. November 2002 hatte nämlich die Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder beschlossen, den Getränkekarton - da "ökologisch vorteilhaft" - von der Pfandpflicht zu befreien. Auch der Bundestag hatte einer entsprechenden Novelle der Verpackungsverordnung bereits im Mai 2001 zugestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren wird allerdings noch einige Monate dauern. Die Bundesregierung hat deshalb ausdrücklich erklärt, sie gehe davon aus, dass von der Erhebung eines Pfandes auf den Getränkekarton zwischen dem 01.01.2003 - dem Tag des Inkrafttretens des "Zwangspfandes" - und dem Abschluß des Novellierungsverfahrens abgesehen werden könne. Der Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V., Dr. Wilhelm Wallmann, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Mit der Erklärung zur Novellierung und zum zwischenzeitlichen Absehen von der Pfanderhebung trägt die Bundesregierung dazu bei, dass letztlich doch noch ökologische und ökonomische Vernunft siegt". Der nach allen Ökobilanzen ökologisch vorteilhafte Getränkekarton werde nun auch rechtlich der Mehrwegflasche gleichgestellt. "Der Verbraucher spart das teure Pfand und kann den Karton weiterhin über die 'gelbe Tonne' einem ökologisch sinnvollen und ressourcenschonenden Recycling zuführen", so Wallmann. ots Originaltext: Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=16022 Kontakt: Michael Kleene T. 0611 - 187 88-36 fkn@getraenkekarton.de www.getraenkekarton.de fkn@getraenkekarton.de Bierstadter Str. 17 65189 Wiesbaden T. 0611 - 187 88-0, F. 187 88-55 2. Thema: Umwelt- und Verbraucherverbände wollen Dosenpfand durch 4.000 Testkäufe durchsetzen / Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 250.000 EURO Getränke-Einzelhandel stellt Einweg-Pfandmarke vor Berlin (ots) - Nach dem "grünen Licht" des Oberverwaltungsgerichts in Münster für die bundesweite Einführung des Dosenpfands stellte die "Allianz pro Mehrweg" in Berlin ihre Strategie zur Durchsetzung des Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003 vor. Geplant sind Testkäufe, Ordnungsrechtsverfahren sowie Wettbewerbsklagen. Die Bundesverbände des Deutschen Getränkefachgroßhandels sowie des Getränkeeinzelhandels, der mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V. forderten die vor Gericht nun endgültig unterlegenen Teile des einwegorientierten Handels und der Getränkeindustrie auf, die verbleibenden 30 Tage bis zum Jahresende für die Vorbereitung auf das Dosenpfand zu nutzen und Umweltgesetze einzuhalten. Für die Umweltverbände kündigte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) eine bundesweite Testkaufaktion für Anfang Januar 2003 an. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung der bundesdeutschen Umweltverbände am 30. November in Hamburg sagten die 99 Mitgliedsverbände des Deutschen Naturschutzrings ihre aktive Teilnahme an der Kontrolle zur Durchsetzung der Verpackungsverordnung zu. Mitglieder und Mitarbeiter des DNR, der DUH, von BUND, NABU sowie weiterer Verbände werden ab dem 2. Januar 2003 ca. 4.000 organisierte Testkäufe durchführen. Diese dienen sowohl zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren (Geldbuße bis zu 50.000 EURO) als auch für wettbewerbsrechtliche Verfahren (Geldbuße bis zu 250.000 EURO). Die Umwelt- und Verbraucherverbände haben hierfür über das Bundesgebiet verteilt 4.130 Discountmärkte, Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe, Kaufhäuser, Getränkemärkte und Tankstellenshops ausgewählt. Jeder dieser Betriebe wird in den kommenden Tagen über den beabsichtigten Testbesuch informiert, verbunden mit einer Information über die Rechtslage nach dem Urteil von Münster und der Aufforderung, Einweggetränke ab dem 1.1.2003 auszulisten bzw. nur bepfandet zu verkaufen. Umweltengagierte Bürger sind dazu aufgerufen, sich unter www.duh.de eine Anleitung zur Durchführung von Testkäufen in ihrem Wohnumfeld sowie ein Formular herunterzuladen. Für die ca. 8.000 Betriebe des Getränke-Einzelhandels stellte deren Präsident Wolfgang Brügel eine Einweg-Pfandmarke vor, die ab Anfang Januar zum Einsatz kommt. "Wir haben uns gründlich auf das Dosenpfand vorbereitet und konsequent Getränke in Einweg ausgelistet. Ab dem Jahreswechsel gibt es bei uns nur noch vereinzelt Getränke in Einweg, und diese sind mit einer speziellen Pfandmarke beklebt", so Brügel. "Die Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen ab 1. Januar 2003 nicht mit einem Pfand belegen, müssen in jedem Fall mit Sanktionen rechnen", kündigte Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien an. Seitens der Bundesländer sei zum einen mitgeteilt worden, dass ein einheitlicher Vollzug des Pflichtpfandes erfolgen werde und eine nicht flächendeckende Kontrolle durch die zuständigen Abfallwirtschaftsbehörden mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sei. "Zum anderen werden auch die mittelständischen Brauereien wettbewerbsrechtliche Schritte gegen die Konkurrenzunternehmen einleiten, die Einweggetränkeverpackungen nicht vorschriftsmäßig bepfanden und zurücknehmen", so Demleitner. Derartige Verstöße gegen die Verpackungsverordnung seien unlautere Wettbewerbshandlungen im Sinne des § 1 UWG und berechtigen die Mittelstandsbrauereien, die sich gesetzestreu verhalten, zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. "Wir werden den Spieß also notfalls umdrehen und dann unsererseits gegen die Einweglobby klagen", unterstrich Demleitner. "Es gibt keinen Getränkenotstand durch das Dosenpfand ab dem 1. Januar 2003. Der Getränkefachgroßhandel bereitet sich aktuell auf die geänderten Rahmenbedingungen vor. Die Reaktionen der 3.200 Betriebe reichen von Auslistung von Einwegprodukten und verstärktem Mehrweg-Angebot über Pfandmarkensysteme mit Bons, Wert-Chips oder Aufkleber bis hin zur Etablierung eines eigenen Einweg-Rücknahme- und Verwertungssystems", so Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Getränkefachgroßhandels. "Sollten bestimmte Handelsketten und ihre Lieferanten nicht in der Lage oder willens sein, Einweg-Getränke rechtskonform anzubieten, laden wir deren Kunden in unsere über 7.000 Getränkefachmärkte ein. Mehrwegprodukte werden in ausreichender Menge im Angebot sein", kommentierte Guder die Ankündigung eines angeblichen Getränkenotstandes von Teilen der Getränkeindustrie. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.de Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Monschauer Str. 7, 40549 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938, Fax. 0211/683602, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154 Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Im Dachsstück 9, 65549 Limburg, Tel. mobil: 0171 5311444, Tel.06431/52048, Fax. 06431/53612, Email: roland.demleitner@oms.de Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr. 15, 10719 Berlin, Tel. 030/884728 0, Fax. 030/884728 10, Email: klinger@geulen.com Susanne Hempen, Naturschutzbund Deutschland e.V., Herbert-Rabius-Str. 26, 53225 Bonn, Tel. Mobil: 0162/90 700 11, Tel.: 0228/4036-165, Fax.: 0228/4036-203, Email: Susanne.Hempen@NABU.de 1. Thema: Keine Pfandpflicht für Getränkekartons / Bundesumweltministerium kündigt "kleine Novelle" an 2. Thema: Umwelt- und Verbraucherverbände wollen Dosenpfand durch 4.000 Testkäufe durchsetzen / Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 250.000 EURO Getränke-Einzelhandel stellt Einweg-Pfandmarke vor _____________________________________________________________ 1. Thema: Keine Pfandpflicht für Getränkekartons / Bundesumweltministerium kündigt "kleine Novelle" an Wiesbaden (ots) - Das Bundesumweltministerium will die Verpackungsverordnung "kurzfristig" ändern und den Getränkekarton vom Pfand freistellen. Diese Erklärung erfolgte in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das mittelständische Getränkehersteller gegen die Zwangsbepfandung des Getränkekartons eingeleitet hatten. In diesem Verfahren stellte sich die Frage, warum für den Getränkekarton ein Pfand eingeführt werden soll, das wenige Monate später wieder entfällt. Erst am 7./8. November 2002 hatte nämlich die Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder beschlossen, den Getränkekarton - da "ökologisch vorteilhaft" - von der Pfandpflicht zu befreien. Auch der Bundestag hatte einer entsprechenden Novelle der Verpackungsverordnung bereits im Mai 2001 zugestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren wird allerdings noch einige Monate dauern. Die Bundesregierung hat deshalb ausdrücklich erklärt, sie gehe davon aus, dass von der Erhebung eines Pfandes auf den Getränkekarton zwischen dem 01.01.2003 - dem Tag des Inkrafttretens des "Zwangspfandes" - und dem Abschluß des Novellierungsverfahrens abgesehen werden könne. Der Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V., Dr. Wilhelm Wallmann, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Mit der Erklärung zur Novellierung und zum zwischenzeitlichen Absehen von der Pfanderhebung trägt die Bundesregierung dazu bei, dass letztlich doch noch ökologische und ökonomische Vernunft siegt". Der nach allen Ökobilanzen ökologisch vorteilhafte Getränkekarton werde nun auch rechtlich der Mehrwegflasche gleichgestellt. "Der Verbraucher spart das teure Pfand und kann den Karton weiterhin über die 'gelbe Tonne' einem ökologisch sinnvollen und ressourcenschonenden Recycling zuführen", so Wallmann. ots Originaltext: Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=16022 Kontakt: Michael Kleene T. 0611 - 187 88-36 fkn@getraenkekarton.de www.getraenkekarton.de fkn@getraenkekarton.de Bierstadter Str. 17 65189 Wiesbaden T. 0611 - 187 88-0, F. 187 88-55 2. Thema: Umwelt- und Verbraucherverbände wollen Dosenpfand durch 4.000 Testkäufe durchsetzen / Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 250.000 EURO Getränke-Einzelhandel stellt Einweg-Pfandmarke vor Berlin (ots) - Nach dem "grünen Licht" des Oberverwaltungsgerichts in Münster für die bundesweite Einführung des Dosenpfands stellte die "Allianz pro Mehrweg" in Berlin ihre Strategie zur Durchsetzung des Pflichtpfandes auf Getränke-Einwegverpackungen zum 1. Januar 2003 vor. Geplant sind Testkäufe, Ordnungsrechtsverfahren sowie Wettbewerbsklagen. Die Bundesverbände des Deutschen Getränkefachgroßhandels sowie des Getränkeeinzelhandels, der mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V. forderten die vor Gericht nun endgültig unterlegenen Teile des einwegorientierten Handels und der Getränkeindustrie auf, die verbleibenden 30 Tage bis zum Jahresende für die Vorbereitung auf das Dosenpfand zu nutzen und Umweltgesetze einzuhalten. Für die Umweltverbände kündigte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) eine bundesweite Testkaufaktion für Anfang Januar 2003 an. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung der bundesdeutschen Umweltverbände am 30. November in Hamburg sagten die 99 Mitgliedsverbände des Deutschen Naturschutzrings ihre aktive Teilnahme an der Kontrolle zur Durchsetzung der Verpackungsverordnung zu. Mitglieder und Mitarbeiter des DNR, der DUH, von BUND, NABU sowie weiterer Verbände werden ab dem 2. Januar 2003 ca. 4.000 organisierte Testkäufe durchführen. Diese dienen sowohl zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren (Geldbuße bis zu 50.000 EURO) als auch für wettbewerbsrechtliche Verfahren (Geldbuße bis zu 250.000 EURO). Die Umwelt- und Verbraucherverbände haben hierfür über das Bundesgebiet verteilt 4.130 Discountmärkte, Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe, Kaufhäuser, Getränkemärkte und Tankstellenshops ausgewählt. Jeder dieser Betriebe wird in den kommenden Tagen über den beabsichtigten Testbesuch informiert, verbunden mit einer Information über die Rechtslage nach dem Urteil von Münster und der Aufforderung, Einweggetränke ab dem 1.1.2003 auszulisten bzw. nur bepfandet zu verkaufen. Umweltengagierte Bürger sind dazu aufgerufen, sich unter www.duh.de eine Anleitung zur Durchführung von Testkäufen in ihrem Wohnumfeld sowie ein Formular herunterzuladen. Für die ca. 8.000 Betriebe des Getränke-Einzelhandels stellte deren Präsident Wolfgang Brügel eine Einweg-Pfandmarke vor, die ab Anfang Januar zum Einsatz kommt. "Wir haben uns gründlich auf das Dosenpfand vorbereitet und konsequent Getränke in Einweg ausgelistet. Ab dem Jahreswechsel gibt es bei uns nur noch vereinzelt Getränke in Einweg, und diese sind mit einer speziellen Pfandmarke beklebt", so Brügel. "Die Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen ab 1. Januar 2003 nicht mit einem Pfand belegen, müssen in jedem Fall mit Sanktionen rechnen", kündigte Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien an. Seitens der Bundesländer sei zum einen mitgeteilt worden, dass ein einheitlicher Vollzug des Pflichtpfandes erfolgen werde und eine nicht flächendeckende Kontrolle durch die zuständigen Abfallwirtschaftsbehörden mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sei. "Zum anderen werden auch die mittelständischen Brauereien wettbewerbsrechtliche Schritte gegen die Konkurrenzunternehmen einleiten, die Einweggetränkeverpackungen nicht vorschriftsmäßig bepfanden und zurücknehmen", so Demleitner. Derartige Verstöße gegen die Verpackungsverordnung seien unlautere Wettbewerbshandlungen im Sinne des § 1 UWG und berechtigen die Mittelstandsbrauereien, die sich gesetzestreu verhalten, zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. "Wir werden den Spieß also notfalls umdrehen und dann unsererseits gegen die Einweglobby klagen", unterstrich Demleitner. "Es gibt keinen Getränkenotstand durch das Dosenpfand ab dem 1. Januar 2003. Der Getränkefachgroßhandel bereitet sich aktuell auf die geänderten Rahmenbedingungen vor. Die Reaktionen der 3.200 Betriebe reichen von Auslistung von Einwegprodukten und verstärktem Mehrweg-Angebot über Pfandmarkensysteme mit Bons, Wert-Chips oder Aufkleber bis hin zur Etablierung eines eigenen Einweg-Rücknahme- und Verwertungssystems", so Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Getränkefachgroßhandels. "Sollten bestimmte Handelsketten und ihre Lieferanten nicht in der Lage oder willens sein, Einweg-Getränke rechtskonform anzubieten, laden wir deren Kunden in unsere über 7.000 Getränkefachmärkte ein. Mehrwegprodukte werden in ausreichender Menge im Angebot sein", kommentierte Guder die Ankündigung eines angeblichen Getränkenotstandes von Teilen der Getränkeindustrie. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell, Tel. mobil: 0171 3649170 Tel. 07732/9995-0, Fax. 07732/9995-77, Email: info@duh.de Günther Guder, Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Monschauer Str. 7, 40549 Düsseldorf, Tel. mobil: 0172 2424950, Tel. 0211/683938, Fax. 0211/683602, Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Laufamholzstraße 314a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax. 0911/5048154 Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V. Im Dachsstück 9, 65549 Limburg, Tel. mobil: 0171 5311444, Tel.06431/52048, Fax. 06431/53612, Email: roland.demleitner@oms.de Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr. 15, 10719 Berlin, Tel. 030/884728 0, Fax. 030/884728 10, Email: klinger@geulen.com Susanne Hempen, Naturschutzbund Deutschland e.V., Herbert-Rabius-Str. 26, 53225 Bonn, Tel. Mobil: 0162/90 700 11, Tel.: 0228/4036-165, Fax.: 0228/4036-203, Email: Susanne.Hempen@NABU.de