Dürfen Chipstüten Shampooflaschen ersetzen? Köln (ots) - Duales System will gerichtliche Klärung des Selbstentsorger-Modells Dürfen so genannte "Selbstentsorger" weiterhin Verpackungen von Süßigkeiten aus Kinos verrechnen, um fehlende Shampooflaschen im Drogeriemarkt auszugleichen? Das Landgericht Köln hatte eine entsprechende Klage des Dualen Systems gegen die Unternehmen BellandVision und Interseroh abgewiesen, die für die Selbstentsorger ein entsprechendes Modell organisieren. Um gerichtlich zu klären, ob Selbstentsorger völlig andere Verpackungen benutzen können, um fehlende eigene Verpackungsmengen auszugleichen, wird das Duale System nun Berufung gegen das Urteil einlegen. Das Duale System ist der Auffassung, dass entsprechend dem Grundsatz der Produktverantwortung ein solches Verhalten nicht erlaubt ist. Vielmehr müsse jeder Selbstentsorger mit den von ihm selbst in Verkehr gebrachten Verpackungen die gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsquoten erfüllen. Zurücknehmen muss er auch Verpackungen, die nach Art, Form und Größe seinem Sortiment entsprechen. Da die Behörden aber neuerdings eine Verrechnung völlig verschiedener Verpackungen tolerieren, hat das Gericht deutlich gemacht, nicht gegen eine solche behördliche Praxis entscheiden zu können. Mit der Frage, ob das Selbstentsorgerkonzept überhaupt rechtmäßig ist, hat sich das Gericht nicht befasst. Dies soll nun Gegenstand der Berufungsverhandlung werden. In der Praxis basiert das Modell der Selbstentsorger auf der Verrechnung von Äpfeln mit Birnen. Da kaum ein Verbraucher seine Verpackungen wieder in den Laden zurückbringt, sondern in die Behältnisse des Dualen Systems wirft, haben die Selbstentsorger kaum eine Chance, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verwertungsquoten zu erfüllen. Unternehmen wie BellandVision und Interseroh gleichen nun die geringen Sammelmengen durch die Anrechnung von völlig anderen Verpackungen, beispielsweise aus Kinos oder Krankenhäusern, aus. So ersetzen also Chipstüten und Getränkedosen Shampooflaschen und Seifenpapier, die zwar von den Selbstentsorgern in Verkehr gebracht, aber kaum zurück genommen werden. ots Originaltext: Duales System Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12070 Ansprechpartnerin: Dr. Heike Schiffler Direktorin Kommunikation & MarketingDürfen Chipstüten Shampooflaschen ersetzen? Köln (ots) - Duales System will gerichtliche Klärung des Selbstentsorger-Modells Dürfen so genannte "Selbstentsorger" weiterhin Verpackungen von Süßigkeiten aus Kinos verrechnen, um fehlende Shampooflaschen im Drogeriemarkt auszugleichen? Das Landgericht Köln hatte eine entsprechende Klage des Dualen Systems gegen die Unternehmen BellandVision und Interseroh abgewiesen, die für die Selbstentsorger ein entsprechendes Modell organisieren. Um gerichtlich zu klären, ob Selbstentsorger völlig andere Verpackungen benutzen können, um fehlende eigene Verpackungsmengen auszugleichen, wird das Duale System nun Berufung gegen das Urteil einlegen. Das Duale System ist der Auffassung, dass entsprechend dem Grundsatz der Produktverantwortung ein solches Verhalten nicht erlaubt ist. Vielmehr müsse jeder Selbstentsorger mit den von ihm selbst in Verkehr gebrachten Verpackungen die gesetzlich vorgeschriebenen Verwertungsquoten erfüllen. Zurücknehmen muss er auch Verpackungen, die nach Art, Form und Größe seinem Sortiment entsprechen. Da die Behörden aber neuerdings eine Verrechnung völlig verschiedener Verpackungen tolerieren, hat das Gericht deutlich gemacht, nicht gegen eine solche behördliche Praxis entscheiden zu können. Mit der Frage, ob das Selbstentsorgerkonzept überhaupt rechtmäßig ist, hat sich das Gericht nicht befasst. Dies soll nun Gegenstand der Berufungsverhandlung werden. In der Praxis basiert das Modell der Selbstentsorger auf der Verrechnung von Äpfeln mit Birnen. Da kaum ein Verbraucher seine Verpackungen wieder in den Laden zurückbringt, sondern in die Behältnisse des Dualen Systems wirft, haben die Selbstentsorger kaum eine Chance, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verwertungsquoten zu erfüllen. Unternehmen wie BellandVision und Interseroh gleichen nun die geringen Sammelmengen durch die Anrechnung von völlig anderen Verpackungen, beispielsweise aus Kinos oder Krankenhäusern, aus. So ersetzen also Chipstüten und Getränkedosen Shampooflaschen und Seifenpapier, die zwar von den Selbstentsorgern in Verkehr gebracht, aber kaum zurück genommen werden. ots Originaltext: Duales System Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12070 Ansprechpartnerin: Dr. Heike Schiffler Direktorin Kommunikation & Marketing