VIER PFOTEN begrüßt Gesetzesinitiative der nordrhein-westfälischen CDU zum Schächten Hamburg (ots) - Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN bewertet die aktuelle Gesetzesinitiative der nordrhein-westfälischen CDU für "Klare Regelungen zum Schächten im Tierschutzgesetz des Bundes" als folgerichtigen Schritt nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. VIER PFOTEN appelliert an die Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, dem Gesetzesantrag bei der anstehenden Plenardebatte vom 22. bis 24.01.2003 zuzustimmen. Der Antrag der CDU sieht vor, dass die zuständigen Behörden Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schächten nur noch erteilen sollen, wenn nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sicher ist, dass dadurch für das betroffene Tier keine größeren Schmerzen oder Leiden, insbesondere Todesangst, verbunden sind als bei vorheriger Betäubung. Der Antragsteller muss zusätzlich nachgewiesen haben, dass seine Religionsgemeinschaft das Schächten zwingend vorschreibt oder den Genuss von Fleisch nichtgeschächteter Tiere untersagt. "Der Antrag ist im Sinne des ethischen Tierschutzes formuliert und spiegelt den neuen Rechtsrahmen nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz wider", kommentiert die Geschäftsführerin des VIER PFOTEN e.V., Frau Dr. Marlene Wartenberg, die Initiative. "Wir gehen davon aus, dass das Schächten, im Vergleich zum Schlachten mit korrekt ausgeführter Betäubung, häufig starkes zusätzliches Tierleid hervorruft. Eine behördliche Zustimmung müsste in Zukunft auf Basis einer veterinärmedizinischen Beurteilung des zu erwartenden Leidens getroffen werden. Durch die Einbeziehung des Tierleidaspektes könnte eine deutliche Verringerung der Ausnahmegenehmigungen erreicht werden." VIER PFOTEN begrüßt, dass Antragsteller explizit nachweisen sollen, warum eine Ausnahmeregelung für die Religionsgemeinschaft erforderlich ist. Im praktischen Vollzug allerdings sind dringend bundesweite Regelungen nötig, die eine einheitliche Beurteilung der Anträge sicherstellen. Damit könnte eine Überforderung der zuständigen Behörden vermieden werden, die sich nicht immer in der Lage sehen, die Frage nach der religiösen Notwendigkeit zu beurteilen. ots Originaltext: VIER PFOTEN Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17477 Weiter Informationen bei VIER PFOTEN: Beate Schüler, Pressesprecherin, Tel.: 040 - 399 249 31 oder 0170-5508261VIER PFOTEN begrüßt Gesetzesinitiative der nordrhein-westfälischen CDU zum Schächten Hamburg (ots) - Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN bewertet die aktuelle Gesetzesinitiative der nordrhein-westfälischen CDU für "Klare Regelungen zum Schächten im Tierschutzgesetz des Bundes" als folgerichtigen Schritt nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. VIER PFOTEN appelliert an die Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, dem Gesetzesantrag bei der anstehenden Plenardebatte vom 22. bis 24.01.2003 zuzustimmen. Der Antrag der CDU sieht vor, dass die zuständigen Behörden Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schächten nur noch erteilen sollen, wenn nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis sicher ist, dass dadurch für das betroffene Tier keine größeren Schmerzen oder Leiden, insbesondere Todesangst, verbunden sind als bei vorheriger Betäubung. Der Antragsteller muss zusätzlich nachgewiesen haben, dass seine Religionsgemeinschaft das Schächten zwingend vorschreibt oder den Genuss von Fleisch nichtgeschächteter Tiere untersagt. "Der Antrag ist im Sinne des ethischen Tierschutzes formuliert und spiegelt den neuen Rechtsrahmen nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz wider", kommentiert die Geschäftsführerin des VIER PFOTEN e.V., Frau Dr. Marlene Wartenberg, die Initiative. "Wir gehen davon aus, dass das Schächten, im Vergleich zum Schlachten mit korrekt ausgeführter Betäubung, häufig starkes zusätzliches Tierleid hervorruft. Eine behördliche Zustimmung müsste in Zukunft auf Basis einer veterinärmedizinischen Beurteilung des zu erwartenden Leidens getroffen werden. Durch die Einbeziehung des Tierleidaspektes könnte eine deutliche Verringerung der Ausnahmegenehmigungen erreicht werden." VIER PFOTEN begrüßt, dass Antragsteller explizit nachweisen sollen, warum eine Ausnahmeregelung für die Religionsgemeinschaft erforderlich ist. Im praktischen Vollzug allerdings sind dringend bundesweite Regelungen nötig, die eine einheitliche Beurteilung der Anträge sicherstellen. Damit könnte eine Überforderung der zuständigen Behörden vermieden werden, die sich nicht immer in der Lage sehen, die Frage nach der religiösen Notwendigkeit zu beurteilen. ots Originaltext: VIER PFOTEN Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17477 Weiter Informationen bei VIER PFOTEN: Beate Schüler, Pressesprecherin, Tel.: 040 - 399 249 31 oder 0170-5508261