Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts / Aufforderung an den Handel und die Industrie, ihr "unsägliches Spiel" zu beenden Berlin (ots) - Die heutige Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts unterstreicht nach Meinung der "Allianz pro Mehrweg" das vollständige Scheitern der Einweglobby bei ihrem Versuch, das Dosenpfand aufzuhalten. Nach Auskunft des Anwalts der Allianz pro Mehrweg, Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger, wird die angekündigte Verfassungsbeschwerde schon nicht zur Entscheidung angenommen werden. Dazu müsste dargelegt werden, dass die vorbefassten Gerichte und insbesondere das Bundesverwaltungsgericht Grundrechte der Kläger gänzlich verkannt haben. Dazu gibt es nach der Verhandlung keinen Anlass. Die Tatsache, dass man die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ohne Kenntnis der schriftlichen Urteilsbegründung ankündigt, spricht ebenfalls gegen eine fundierte juristische Begründung. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. forderte Handel und Industrie auf, ihr "unsägliches Spiel" zu beenden. Er erinnerte an die Zusage der bundesdeutschen Handelsunternehmen und der Getränkeindustrie, anlässlich des Dosengipfels am 5. Dezember 2002, das Leipziger Urteil zu respektieren und nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e. V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e. V. Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Tel.: (07732) 9995-0, Mobil: (0171) 3649170 Fax: (07732) 9995-77, Email: info@duh.de Dr. Remo Klinger Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger Schaperstr. 15, 10719 Berlin Tel.: (030) 88472-80, Fax.: (030) 88472-8 10 Email: klinger@geulen.comEntscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts / Aufforderung an den Handel und die Industrie, ihr "unsägliches Spiel" zu beenden Berlin (ots) - Die heutige Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts unterstreicht nach Meinung der "Allianz pro Mehrweg" das vollständige Scheitern der Einweglobby bei ihrem Versuch, das Dosenpfand aufzuhalten. Nach Auskunft des Anwalts der Allianz pro Mehrweg, Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger, wird die angekündigte Verfassungsbeschwerde schon nicht zur Entscheidung angenommen werden. Dazu müsste dargelegt werden, dass die vorbefassten Gerichte und insbesondere das Bundesverwaltungsgericht Grundrechte der Kläger gänzlich verkannt haben. Dazu gibt es nach der Verhandlung keinen Anlass. Die Tatsache, dass man die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ohne Kenntnis der schriftlichen Urteilsbegründung ankündigt, spricht ebenfalls gegen eine fundierte juristische Begründung. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. forderte Handel und Industrie auf, ihr "unsägliches Spiel" zu beenden. Er erinnerte an die Zusage der bundesdeutschen Handelsunternehmen und der Getränkeindustrie, anlässlich des Dosengipfels am 5. Dezember 2002, das Leipziger Urteil zu respektieren und nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e. V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e. V. Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Tel.: (07732) 9995-0, Mobil: (0171) 3649170 Fax: (07732) 9995-77, Email: info@duh.de Dr. Remo Klinger Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger Schaperstr. 15, 10719 Berlin Tel.: (030) 88472-80, Fax.: (030) 88472-8 10 Email: klinger@geulen.com