Verpackungsverordnung sinnvoll gestalten Berlin (ots) - Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) begrüßt die Pläne von Bundesumweltminister Jürgen Trittin, nach Einführung des neuen Pfandsystems zum 1. Januar 2003 schnellstmöglich die Verpackungsverordnung zu novellieren. Sie hofft auf eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösung, die den aktuellen Stand der Verpackungsentwicklung und die Optimierung der Entsorgungsinfrastruktur in Deutschland berücksichtigt. Die Einführung des Pflichtpfandes zum Jahresanfang hat in einer Vielzahl von Unternehmen der AFG-Industrie Produktionsausfälle und Kurzarbeit zur Folge. Derzeit sind in den Mitgliedsunternehmen der wafg rund 1.200 Arbeitsplätze betroffen. Besserung ist nicht in Sicht: "Viele kleinere Verkaufsstellen wie Kioske, Bäckereien oder Drogeriemärkte verzichten inzwischen völlig auf den Verkauf von Getränken, weil sie keinen Platz haben, das eingehende Leergut zu sammeln", erklärt wafg-Präsident Uller Muttke. "Die Impulskäufe in diesen Verkaufsstellen haben in der Vergangenheit wesentlich zum Wachstum der Branche beigetragen." Ökobilanzen zur Kenntnis nehmen "Mittlerweile sind die ökologischen Unterschiede zwischen den einzelnen Verpackungssystemen so gering, dass ein staatlicher Eingriff zur Verminderung von Umweltbelastungen nicht erforderlich ist", lautet die Auffassung von Muttke. Diese Aussage belegt eine Stellungnahme der Prognos AG aus dem Herbst 2002. Die am Projekt "Ökobilanz für Getränkeverpackungen II" des Bundesumweltamtes beteiligten Experten aus Basel legen unter anderem dar, dass bei größeren Distributionsentfernungen leichte Einwegsysteme (außer Glas) geringere ökologische Belastungen verursachen als Glas-Mehrwegsysteme. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung hat sich mit dem Thema Pflichtpfand beschäftigt. Sein abschließendes Urteil: Das Zwangspfand ist ökologisch und wirtschaftlich nicht vertretbar. Der Rat schlägt stattdessen vor, die mit den verschiedenen Getränkeverpackungen verbundenen Umweltkosten durch Erhebung einer entsprechend differenzierten Abgabe auszugleichen. "Wenn die Bundesregierung regulierende Maßnahmen für unverzichtbar hält, muss sie bei den Bewertungen der Verpackungssysteme die Ergebnisse dieser Expertengutachten berücksichtigen", erläutert Muttke. Seit Verabschiedung der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 hat die Industrie entscheidende Fortschritte bei der Weiterentwicklung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen und beim Aufbau von Entsorgungssystemen gemacht. Um diese Entwicklung auch künftig voranzutreiben, sollte die Verordnung nach Ansicht der wafg nicht mehr nach Verpackungsarten differenzieren. "Stattdessen müssen die Kriterien für die ökologische Bewertung von Verpackungen in der Verpackungsverordnung fixiert werden", fordert Muttke. Darüber hinaus ist die Rückführung von Einwegverpackungen durch Handel und Zwischenhandel an die Hersteller ökologisch irrelevant und unwirtschaftlich, so die Einschätzung der wafg. "Sofern die Politik am Einwegpfand festhält, sollten deshalb die Pfand- und Rücknahmepflichten wie in der jetzigen Übergangsphase auf den Warenaustausch zwischen Handel und Endverbraucher beschränkt werden", ergänzt Muttke. Wettbewerbsnachteile verhindern Die Vorschriften der Verpackungsverordnung dürfen nicht willkürlich Teile der Getränke-Industrie wirtschaftlich benachteiligen. "Die Ausnahmen für bestimmte Getränke oder Verpackungen, die nach den Plänen der Bundesregierung sogar noch ausgeweitet werden sollen, sind unter dem Gesichtspunkt des Mehrwegschutzes nicht gerechtfertigt und stellen eine willkürliche Ungleichbehandlung dar", sagt Muttke. So können zum Beispiel CO2-haltige Getränke aus technischen Gründen nicht in alle Verpackungssysteme abgefüllt werden. Werden dann bestimmte Einwegverpackungen von der Pfandpflicht befreit, entstehen angesichts der Pfandhöhen von O,25 beziehungsweise 0,5 Euro erhebliche Verzerrungen des Wettbewerbs. Schließlich ist es nach Ansicht der wafg unerlässlich, dass die künftige Verpackungsverordnung im Einklang mit dem EU-Recht steht. Im Dezember 2001 hat die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, weil die Vorschriften der deutschen Verpackungsverordnung zum Pflichtpfand nach ihrer Auffassung den freien Warenverkehr in der EU behindern und somit gegen europäisches Recht verstoßen. Die wafg appelliert an die Umweltpolitik, bei der Reform der Verpackungsverordnung eine höhere ökologische Effektivität mit niedrigeren wirtschaftlichen Belastungen für Industrie, Handel und Verbraucher zu verbinden. "Die Novelle muss für alle Getränkearten und -verpackungen die gleichen Rahmenbedingungen schaffen", resümiert Muttke. ots Originaltext: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=37941 Ihr Ansprechpartner: Dr. Andreas Stücke Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) Friedrichstraße 231 10969 Berlin Telefon +49 30/259258-0 Telefax +49 30/259258-20 E-Mail mail@wafg.deVerpackungsverordnung sinnvoll gestalten Berlin (ots) - Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) begrüßt die Pläne von Bundesumweltminister Jürgen Trittin, nach Einführung des neuen Pfandsystems zum 1. Januar 2003 schnellstmöglich die Verpackungsverordnung zu novellieren. Sie hofft auf eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösung, die den aktuellen Stand der Verpackungsentwicklung und die Optimierung der Entsorgungsinfrastruktur in Deutschland berücksichtigt. Die Einführung des Pflichtpfandes zum Jahresanfang hat in einer Vielzahl von Unternehmen der AFG-Industrie Produktionsausfälle und Kurzarbeit zur Folge. Derzeit sind in den Mitgliedsunternehmen der wafg rund 1.200 Arbeitsplätze betroffen. Besserung ist nicht in Sicht: "Viele kleinere Verkaufsstellen wie Kioske, Bäckereien oder Drogeriemärkte verzichten inzwischen völlig auf den Verkauf von Getränken, weil sie keinen Platz haben, das eingehende Leergut zu sammeln", erklärt wafg-Präsident Uller Muttke. "Die Impulskäufe in diesen Verkaufsstellen haben in der Vergangenheit wesentlich zum Wachstum der Branche beigetragen." Ökobilanzen zur Kenntnis nehmen "Mittlerweile sind die ökologischen Unterschiede zwischen den einzelnen Verpackungssystemen so gering, dass ein staatlicher Eingriff zur Verminderung von Umweltbelastungen nicht erforderlich ist", lautet die Auffassung von Muttke. Diese Aussage belegt eine Stellungnahme der Prognos AG aus dem Herbst 2002. Die am Projekt "Ökobilanz für Getränkeverpackungen II" des Bundesumweltamtes beteiligten Experten aus Basel legen unter anderem dar, dass bei größeren Distributionsentfernungen leichte Einwegsysteme (außer Glas) geringere ökologische Belastungen verursachen als Glas-Mehrwegsysteme. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung hat sich mit dem Thema Pflichtpfand beschäftigt. Sein abschließendes Urteil: Das Zwangspfand ist ökologisch und wirtschaftlich nicht vertretbar. Der Rat schlägt stattdessen vor, die mit den verschiedenen Getränkeverpackungen verbundenen Umweltkosten durch Erhebung einer entsprechend differenzierten Abgabe auszugleichen. "Wenn die Bundesregierung regulierende Maßnahmen für unverzichtbar hält, muss sie bei den Bewertungen der Verpackungssysteme die Ergebnisse dieser Expertengutachten berücksichtigen", erläutert Muttke. Seit Verabschiedung der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 hat die Industrie entscheidende Fortschritte bei der Weiterentwicklung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen und beim Aufbau von Entsorgungssystemen gemacht. Um diese Entwicklung auch künftig voranzutreiben, sollte die Verordnung nach Ansicht der wafg nicht mehr nach Verpackungsarten differenzieren. "Stattdessen müssen die Kriterien für die ökologische Bewertung von Verpackungen in der Verpackungsverordnung fixiert werden", fordert Muttke. Darüber hinaus ist die Rückführung von Einwegverpackungen durch Handel und Zwischenhandel an die Hersteller ökologisch irrelevant und unwirtschaftlich, so die Einschätzung der wafg. "Sofern die Politik am Einwegpfand festhält, sollten deshalb die Pfand- und Rücknahmepflichten wie in der jetzigen Übergangsphase auf den Warenaustausch zwischen Handel und Endverbraucher beschränkt werden", ergänzt Muttke. Wettbewerbsnachteile verhindern Die Vorschriften der Verpackungsverordnung dürfen nicht willkürlich Teile der Getränke-Industrie wirtschaftlich benachteiligen. "Die Ausnahmen für bestimmte Getränke oder Verpackungen, die nach den Plänen der Bundesregierung sogar noch ausgeweitet werden sollen, sind unter dem Gesichtspunkt des Mehrwegschutzes nicht gerechtfertigt und stellen eine willkürliche Ungleichbehandlung dar", sagt Muttke. So können zum Beispiel CO2-haltige Getränke aus technischen Gründen nicht in alle Verpackungssysteme abgefüllt werden. Werden dann bestimmte Einwegverpackungen von der Pfandpflicht befreit, entstehen angesichts der Pfandhöhen von O,25 beziehungsweise 0,5 Euro erhebliche Verzerrungen des Wettbewerbs. Schließlich ist es nach Ansicht der wafg unerlässlich, dass die künftige Verpackungsverordnung im Einklang mit dem EU-Recht steht. Im Dezember 2001 hat die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, weil die Vorschriften der deutschen Verpackungsverordnung zum Pflichtpfand nach ihrer Auffassung den freien Warenverkehr in der EU behindern und somit gegen europäisches Recht verstoßen. Die wafg appelliert an die Umweltpolitik, bei der Reform der Verpackungsverordnung eine höhere ökologische Effektivität mit niedrigeren wirtschaftlichen Belastungen für Industrie, Handel und Verbraucher zu verbinden. "Die Novelle muss für alle Getränkearten und -verpackungen die gleichen Rahmenbedingungen schaffen", resümiert Muttke. ots Originaltext: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=37941 Ihr Ansprechpartner: Dr. Andreas Stücke Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) Friedrichstraße 231 10969 Berlin Telefon +49 30/259258-0 Telefax +49 30/259258-20 E-Mail mail@wafg.de