Exekutivausschuss Pfandsystem / Empfehlung für Clearingstelle: Ausgründung einer neuen Gesellschaft aus dem Dualen System Berlin (ots) - Der gemeinsame Exekutivausschuss des Handels und der Getränkeindustrie hat sich bei seiner heutigen Sitzung in Düsseldorf in Anwesenheit von Vertretern des Bundes und der Länder auf eine Empfehlung für eine Clearingstelle geeinigt und damit nach seinem Beschluss über einen technischen Standard vom 24. Januar 2003 den zweiten Schritt zum Aufbau eines einheitlichen Pfandsystems für Einweg-Getränkeverpackungen vollzogen. Aufgabe der Clearingstelle ist, Pfandüberschüsse und Unterdeckungen zwischen den zur Rücknahme von Einweg-Getränkeverpackungen verpflichteten Verkaufsstellen aus zugleichen. Nur so ist sicherzustellen, dass Verbraucher bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen künftig bei sämtlichen Verkaufsstellen in Deutschland einlösen können. Für Einrichtung und Betrieb der Clearingstelle hat die Duales System Deutschland AG, Köln, nach Feststellung des Exekutivausschusses den überzeugendsten Vorschlag vorgelegt. Ausschlaggebend für diese Bewertung sind Plausibilität und Kostenvorteile des eingereichten Konzepts, die Erfahrung im Verpackungsbereich, die gesellschaftsrechtliche Unabhängigkeit von Entsorgungsdienstleistern sowie die nachgewiesene Fähigkeit, erhebliche Finanzströme treuhänderisch zu verwalten. Eine Nutzung bewährter Strukturen erscheint insbesondere auch im Hinblick auf den mit der Bundesregierung vereinbarten Start des bundesweiten Pfandsystems bereits zum 1. Oktober 2003 geboten. Zur Umsetzung dieses Konzepts empfiehlt der Exekutivausschuss die Ausgründung einer neuen Gesellschaft aus dem Dualen System, die das Pfandclearing betreibt und die ausschließlich von den von der Pfandpflicht unterworfenen Getränkeabfüllern und Handelsunternehmen kontrolliert wird. Die Gesellschaft soll keine Aufträge für Entsorgungsleistungen oder sonstige kommerzielle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Pfandpflicht vergeben. Zur Vorbereitung der heutigen Entscheidung des Exekutivausschusses hat das Beratungsunternehmen Roland Berger die Konzepte von 10 nationalen und internationalen Anbietern von Clearingsystemen geprüft und die Ergebnisse mit einem Arbeitskreis von Organisationsfachleuten des Handels und der Getränkeindustrie erörtert. Der Exekutivausschuss erwartet, dass bei der Konzeptprüfung als zweckmäßig erkannte Teillösungen sonstiger Anbieter bei der weiteren Entwicklung des Clearingsystems berücksichtigt werden. Der Exekutivausschuss wird sich in einer weiteren Sitzung mit der Festlegung der Einzelheiten des Clearingverfahrens befassen, insbesondere auch mit dem Erfordernis eines Kostenausgleichs für überproportional von der Rücknahme bepfandeter Einweg-Verpackungen belastete Verkaufsstellen (Kostenclearing). Der Exekutivausschuss hat die Rechtsanwaltssozietät Wilmer, Cutler & Pickering Quack, Berlin, beauftragt, den heutigen Beschluss beim Bundeskartellamt anzumelden und eine Freistellung nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erwirken. Bis zur Erteilung der Freistellung ist der Beschluss weder verbindlich noch eine Aufforderung an die Marktteilnehmer, sich entsprechend der Empfehlung zu verhalten. ots Originaltext: AGVU Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19671 Ansprechpartner für fachliche Informationen: Roland Berger Strategy Consultants, Andreas Bauer, Arabellastr. 33, 81925 München, Tel. 089 9223519 oder 0160 7448316 Wilmer, Cutler & Pickering - Quack, Martin Seyfarth, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, Tel. 030 2022 6430 Exekutivausschuss Pfandsystem, Prof. Dr. Werner Delfmann (Vorsitzender), Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin, Tel. 030 2064266