Vorbereitung für Pfandkonzept weitgehend abgeschlossen / Rasche Entscheidung der Bundesregierung für Umsetzung erforderlich / Wirtschaft fordert Rechtssicherheit für eigenverantwortliche Lösung Berlin (ots) - Um die Anforderungen der Verpackungsverordnung zu erfüllen, haben Getränkeindustrie und Handel Lösungsvorschläge für eine einheitliche Technik, ein Pfandclearing und ein Kostenclearing erarbeitet. Das Bundeskartellamt ist jedoch der Auffassung, dass das vorgeschlagene Gesamtkonzept nicht genehmigungsfähig ist. Die Wirtschaft fordert daher von der Politik Rechtssicherheit, um das erarbeitete Pfandkonzept umsetzen zu können. Vor diesem Hintergrund stellt der Exekutivausschuss des Handels und der Getränkeindustrie bei seiner Sondersitzung am 17. Februar 2003 in Düsseldorf im Beisein eines Vertreters des Bundes fest: 1. Handel und Getränkeindustrie haben sich am 24. Januar 2003 auf einen technischen Standard für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen und am 6. Februar 2003 auf einen Vorschlag für eine Clearinglösung verständigt. Die Auswahl wurde getroffen auf Grundlage einer umfassenden Begutachtung und Erörterung der im Markt vorhandenen Vorschläge im Kreise von Experten des Handels und der Getränkeindustrie. Sie repräsentiert einen weiten Konsens der bisher von der Pfandpflicht betroffenen Wirtschaftskreise. 2. Handel und Getränkeindustrie sind sich einig, dass für das bundeseinheitliche Pfandsystem eine Finanzierungslösung erforderlich ist. Ziel ist eine geordnete Weitergabe der durch die Pfandpflicht verursachten Kosten über sämtliche Vertriebsstufen, um einen finanziellen Ausgleich zu Gunsten von Verkaufsstellen zu gewährleisten, bei denen überproportional viele Einweg-Getränkeverpackungen zurückgegeben werden. Der Exekutivausschuss verweist darauf, dass die Erhebung und Auszahlung eines Finanzierungsbeitrags bei Einweg-Pfandsystemen in anderen Ländern (bspw. Dänemark und Schweden) üblich ist und von der Europäischen Kommission gebilligt wird. 3. Handel und Getränkeindustrie bekräftigen ihre Vereinbarung mit der Bundesregierung vom 20. Dezember 2002, am 1. Oktober 2003 ein bundeseinheitliches Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen in Betrieb zu nehmen, das den Verbrauchern die Rückgabe bepfandeter Einweg-Getränkeverpackungen bei sämtlichen Verkaufsstellen in Deutschland ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das von Handel und Getränkeindustrie entwickelte Konzept entsprechend dem mit der Bundesregierung vereinbarten Zeitplan ab Anfang April 2003 in die Praxis umgesetzt werden kann. 4. Der Exekutivausschuss nimmt jedoch zur Kenntnis, dass das Bundeskartellamt die aus Sicht gerade der kleinen und mittelständischen Unternehmen unabdingbare Finanzierungslösung grundsätzlich für nicht genehmigungsfähig hält. Der Exekutivausschuss nimmt weiter zur Kenntnis, dass das Bundeskartellamt in einer Besprechung am 13. Februar 2003 Vorbehalte gegen das bisherige Auswahlverfahren und die angestrebte Systemgestaltung erhoben hat und insbesondere im Hinblick auf die Vergabe der Clearingleistung (mit einem wirtschaftlichen Volumen von etwa 5 Millionen Euro) auf der zusätzlichen Durchführung einer förmlichen Ausschreibung besteht. Zudem ist offen, ob das Bundeskartellamt die Ergebnisse des bisherigen Auswahlverfahrens akzeptieren würde, wenn diese sich im Zuge einer förmlichen Ausschreibung erneut als überlegen erweisen. 5. Für den Exekutivausschuss steht vor diesem Hintergrund fest, dass ein Antrag auf Freistellung für das von Handel und Getränkeindustrie vorgeschlagene Pfandsystem beim Bundeskartellamt wenig Erfolgsaussichten hat und voraussichtlich zu einem uneinholbaren Zeitverlust bei der Umsetzung der Pfandpflicht führen würde. Der Exekutivausschuss kann daher gegenwärtig weder gegenüber den Marktteilnehmern oder sonstigen Dritten Empfehlungen für die Ausgestaltung des Pfandsystems aussprechen, noch wird er ein entsprechendes Freistellungsverfahren beim Bundeskartellamt eröffnen. Vielmehr ersucht er die Politik, Rechtssicherheit für gesamtwirtschaftliche Lösungen zu schaffen. Dies ist zur eigenverantwortlichen Erfüllung der Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung zwingend erforderlich. Der Exekutivausschuss wird alles in seiner Kraft liegende unternehmen, um eine entsprechende Regelung zu unterstützen. 6. Der Exekutivausschuss sieht seine Aufgabe als abgeschlossen an, die Eckpunkte eines bundeseinheitlichen Pfandkonzepts zu entwickeln, das zügig und in weitgehendem Konsens der von der Pfandpflicht betoffenen Unternehmen aufgebaut werden kann. Der Exekutivausschuss bittet die Politik, die für den Systemaufbau notwendigen Entscheidungen rasch zu treffen und kurzfristig Rechtssicherheit zu gewährleisten. Diese politischen Entscheidungen sind die notwendige Voraussetzung dafür, die noch anstehenden Aufgaben beim Aufbau des von Handel und Getränkeindustrie getragenen Pfandsystems lösen zu können. ots Originaltext: AGVU Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19671 Rechtliche Beratung und Koordination: Wilmer, Cutler & Pickering - Quack, Rechtsanwalt: Martin Seyfarth, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, Tel. 030 2022 6430 Exekutivausschuss Pfandsystem, Prof. Dr. Werner Delfmann (Vorsitzender), Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin, Tel. 030 2064266