Off-Roader von VW, DC und BMW wurden wegen hoher Abgasemissionen als "leichte Nutzfahrzeuge" zugelassen Berlin (ots) - Besitzer von VW-Touareg, M-Klasse und BMW-X5 haben Anspruch auf Nachbesserung auf die Abgasnorm Euro-3 Wohl keinem der stolzen Besitzer eines BMW X5, VW Touareg oder einer M-Klasse von Mercedes (jeweils mit Dieselmotor) ist bewusst, dass er einen der dreckigsten und spritdurstigsten Neuwagen eines deutschen Autoherstellers fährt. In Printveröffentlichungen und im Internet informieren diese drei deutschen Autoher-steller ihre Kunden falsch über ihr Spitzenprodukt über dessen Nichteinhaltung der Pkw-Abgasnorm. Die Deutsche Umwelthilfe e.V hat enthüllt, dass die drei deutschen Automobilunternehmen Volkswagen, DaimlerChrysler und BMW ihre Edel- Off-Roader Dieselmotoren wegen zu hoher Abgaswerte beim Kraftfahrtbundesamt als "leichte Nutzfahrzeuge" zugelassen haben und dennoch in Ihren Printunterlagen, Verkaufs-prospekten bzw. in Ihrem Internetauftritt falsche Angaben zur Abgasnorm Euro-3 machen. Für Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. ist hiermit der Tatbestand der "arglistigen Täuschung" erfüllt. BMW, DaimlerChrysler und Volkswagen ver-sprechen für den X5, die M- Klasse oder den Touareg mit Dieselmotor die Einhaltung der Ab- gasnorm Euro-3. Tatsächlich wären diese Edel-Off-Roader wegen zu hohen Schadstoffemis-sionen bereits seit drei Jahren nicht mehr erstzulassungsfähig - zumindest nicht als Pkw. Um beim Kraftfahrt- Bundesamt in Flensburg dennoch die Typenzulassung zu erhalten, haben Sie diesen Pkw - weil schwerer als 2.500 kg - nach den Abgasgrenzwerten für Kleinlaster (98/69/ EG III;A) angemeldet. Dies entspricht der für Pkw nur bis 1999 gültigen Euro-2-Norm. Kunden, die ihren X5 korrekt als Pkw zulassen, merken den Schwindel spätestens beim Zah-len der Kfz-Steuer: Die Schlüssel-Nr. 51 im Kfz- Brief verrät: Sie werden nach Euro-2 besteuert und zahlen daher (wegen des hohen Schadstoffausstoßes) eine erhöhte Kfz-Steuer. Ein weit gravierenderer Nachteil der alten Abgasnorm ist zudem der deutlich niedrigere Wiederver-kaufswert eines Gebrauchtwagens, der nur die alte Abgasnorm Euro-2 erfüllt. "Der Schaden für den geprellten Fahrzeughalter kann sich insgesamt auf mehrere tausend Euro pro Pkw addieren", so Resch. "Die Einführung des Drei-Wege-Kats Mitte der 80er Jahre hatte Wertver-luste von bis zu 50 Prozent bei Gebrauchtwagen ohne Kat zur Folge. Luxus-Off-Roader ohne Rußfilter werden spätestens 2004 deutlich an Wert verlieren." Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe haben Besitzer dieser Fahrzeuge nach dem Inkraft-treten des neuen Kaufrechts zum 1. Januar 2002 einen Rechtsanspruch auf "Nacherfüllung". Dr. Remo Klinger vom Berliner Rechtsanwaltsbüro Geulen & Klinger fordert die Käufer dieser Fahrzeuge auf, ihre Verkaufsprospekte zu studieren. Sollte ihnen mündlich oder schriftlich die Einhaltung der Euro 3 Abgasnorm versprochen worden sein, haben sie Anspruch auf kosten-lose Nachbesserung: "Volkswagen, DaimlerChrysler und BMW müssen ihre nicht den Zusa-gen entsprechenden Fahrzeuge so umrüsten, dass sie die EURO-3 Norm einhalten. Alle da-mit verbundenen Kosten sind dann von Volkswagen, DaimlerChrysler oder BMW zu tragen. Die Unternehmen könnten die Maßnahme nur dann verweigern, wenn die Nachrüstung un- verhältnismäßige Kosten verursachen würde. Davon ist nicht auszugehen." Nach Aussagen von VW-Konzernchef Pischetsrieder betragen die durch den Rußfilter verur-sachten Mehrkosten - je nach Fahrzeugtyp, zwischen 200 und 600 Euro. "Die Nachrüstung eines modernen Mercedes Diesel-Pkw ist Greenpeace problemlos geglückt - wir sind zuver- sichtlich, dass es auch den Automobilunternehmen gelingen wird, die fehlerhaften Edel-Offroader mit Dieselrußfilter und Stickoxidreduktion auszustatten", so Jürgen Resch. "Geschädigte Besitzer des Touareg, der M-Klasse und des X5 können sich an die Deutsche Umwelthilfe wenden - wir werden versuchen, sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen." Die Deutsche Umwelthilfe hat in Schreiben an die Vorstandsvorsitzenden von Volkswagen, DaimlerChrysler und BMW gefordert: 1. einen sofortigen Verkaufsstop für die Luxus-Offroader, der nicht die Euro-3 Abgasnorm für Pkw erreicht; obwohl dieses zugesagt wird; 2. eine Rückrufaktion für alle bisher ausgelieferten Fahrzeuge und kostenlose Nachbesse-rung auf die in den Prospekten zugesagten Euro- 3 Abgaswerte für Pkw; 3. eine Erklärung von BMW, DaimlerChrysler und Volkswagen, dass zukünftig alle Pkw-Neufahrzeuge zumindest die jeweils gültigen gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Pkw (derzeit Euro 3) einhalten werden. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Pressekontakt: Deutsche Umwelthilfe e.V. Jürgen Resch, Güttinger Str. 19 - D-78315 Radolfzell, Tel.: 07732/9995-0, Mobil.: 0171-3649170, Fax.: 07732/9995-77, E-mail: info@duh.de, Webadresse: www.duh.de Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr. 15, 10719 Berlin, Tel.: (030) 88472-80, Fax.: (030) 88472-8 10, Email: klinger@geulen.com