AGVU für Neuausrichtung der Verpackungsverordnung - Novellierungsentwurf des BMU bleibt hinter Reformbedarf zurück Berlin (ots) - Vorschläge für eine weitreichende Reform der Verpackungsverordnung hat die von führenden Unternehmen des Handels und der Konsumgüterindustrie getragene Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) bei der heutigen Anhörung des Bundesumweltministeriums in Bonn vorgelegt. Nur durch rasche und tiefgreifende Änderungen kann nach Überzeugung der AGVU die Verpackungsverwertung in Deutschland wieder ökologisch zukunftsweisend, wirtschaftlich vernünftig und für den Verbraucher attraktiv werden. 1. Öffnung für weiteren ökologischen Fortschritt bei Getränkeverpackungen Für den Bereich der Getränkeverpackungen fordert die AGVU eine rechtssichere Definition des Begriffs der ökologischen Vorteilhaftigkeit, damit in Zukunft neben Getränkekartons und Schlauchbeuteln gegebenenfalls weitere Verpackungsarten in einem berechenbaren, durch die Verordnung geregelten Verfahren vom Pfandzwang befreit werden können. 2. Keine Ausweitung der Pfandpflicht Die vom Bundesumweltministerium beabsichtigte Ausweitung der geltenden Pfandpflicht auf weitere Getränkearten wie Milch und Milchmischgetränke wird von der AGVU beanstandet. Für Verbraucher und Handel wäre dies unzumutbar und mit den bisher geplanten Pfandrücknahmegeräten nicht zu bewältigen. 3. Planungssicherheit für Rücknahmesysteme - Vorrang des Umweltrechts vor dem GWB Mit Blick auf die durch kartellbehördliche Anforderungen entstandenen Verzögerungen beim Aufbau einer bundeseinheitlichen Pfandlösung erinnert die AGVU zudem an die Zusage der Bundesregierung, kurzfristig gesamtwirtschaftliche Pfand- und Rücknahmesysteme durch Ergänzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom Kartellverbot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu befreien. 4. Fairer Wettbewerb zwischen Einzel- und Systemlösungen Unternehmen, die sich nicht an gesamtwirtschaftlichen Lösungen zur haushaltsnahen Wertstoffsammlung beteiligen, sollen nach Vorschlag der AGVU künftig die Plausibilität ihrer Rücknahmekonzepte vorab den Behörden darlegen und eine amtliche Genehmigung erhalten. Die bloße Vermischung von Verpackungsabfällen unterschiedlicher Branchen und Herkunftsquellen soll nicht mehr als Erfüllung der vorgeschriebenen Recyclingquoten anerkannt werden. Stattdessen soll jedes rücknahmepflichtige Unternehmen nachweisen, dass es selbst in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen entsprechend den Quotenvorgaben der Verpackungsverordnung vom Endverbraucher zurücknimmt. Auf diese Weise will die AGVU den Markt für einen ehrlichen Preis- und Leistungswettbewerb zwischen den verschiedenen Angeboten zur Umsetzung der Verpackungsverordnung öffnen. 5. Öffnung für weitere Erfassungs- und Verwertungswege Die AGVU spricht sich für die Zulassung einer größeren Vielfalt von Erfassungs-, Sortier- und Verwertungswegen aus. Insbesondere soll die "Vollsortierung" von in gemeinsamen Behältern erfassten Verpackungen, gebrauchten Erzeugnissen und sonstigem "nichtbiologischem" Hausmüll erprobt werden. Ziel ist die verordnungskonforme Gewinnung stofflich gut verwertbarer Materialien sowie von Brennstoffen. Diese dem Fortschritt der Sortiertechnik folgende Neubündelung der Abfallströme wäre eine logische Weiterentwicklung der bewährten Getrenntsammlung bei den Haushalten. Hierdurch würden wirksame Rücknahmekonzepte für weitere Produktgruppen - wie zum Beispiel Elektrokleingeräte - möglich. Regionale Großversuche sollen nach dem Willen der AGVU den ökologischen und wirtschaftlichen Nutzen solcher übergreifenden Lösungen ausloten. 6. Öffnung für neue Kooperationsformen für mehr Wirtschaftlichkeit und Verbraucherattraktivität Auch regt die AGVU an, die Verpackungsverordnung so zu ändern, dass eine stärkere Anpassung der Verpackungssammlung an unterschiedliche lokale Bedürfnisse und Prioritäten möglich wird. Unter anderem würde nach dem Vorschlag der AGVU eine "Kofinanzierung" von Entsorgungsdienstleistungen gemeinsam durch die öffentliche Hand und den Träger eines privatwirtschaftlichen Systems möglich. Auch könnten Städte und Gemeinden gegen ein angemessenes Entgelt mit der Einsammlung von Verpackungen oder der Vergabe entsprechender Leistungen beauftragt werden. Ähnliche Modelle haben nach Feststellung der AGVU in zahlreichen europäischen Staaten - darunter Frankreich, Spanien und Belgien - den Konsens von Politik und Wirtschaft für die dortigen 'Grüner Punkt'-Systeme gefördert und zur Vermeidung kartellrechtlicher Auseinandersetzungen und zur Kostenersparnis beigetragen. 7. Umfassende Reform der Verpackungsverordnung jetzt Die vom Bundesumweltministerium bisher verfolgte "kleine" Novelle der Sondervorschriften für Getränke wird von der AGVU abgelehnt, weil absehbar ist, dass anschließend sämtliche weiterreichenden Reformen auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben werden. Verbraucher und Wirtschaft können jedoch nicht bis mindestens zum Jahr 2007 mit einer Regelung leben, von der alle Beteiligten wissen, dass sie den heutigen ökologischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen widerspricht und zu krassen Missbräuchen einlädt. Die Bundesregierung und die Länder sollten daher die Chance nutzen, mit Unterstützung der Wirtschaft bis zu diesem Sommer eine ökologisch zukunftsweisende und dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Marktteilnehmer entsprechende Neuausrichtung der Verpackungsverwertung in Deutschland auf den Weg zu bringen, appelliert die AGVU. ots Originaltext: Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V.(AGVU) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19671 Pressekontakt: Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V.(AGVU) Michaela Vogel Dorotheenstr.35, 10117 Berlin Tel.030/ 2064266, Fax. 030/ 20642688