Ruhe kontra Lärm - David gegen Goliath? / Lärm - ein allgegenwärtiges Umweltproblem Köln (ots) - Sperrfrist: 29.04.2003, 13.00 Uhr Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung - DAL zum "Tag gegen Lärm" 2003 Ruhe, definiert als Abwesenheit von Lärm, ist ein hohes Qualitätsmerkmal für die Wohnquartiere in unseren Städten. Denn in verlärmten Wohngebieten fehlt die Voraussetzung für ausreichende Erholung und anspruchsvolle geistige Tätigkeiten. Schulkindern fehlt die Voraussetzung für konzentriertes Lernen. Das zeigen Vergleiche der Lern-Leistungen zwischen Kindern, die in ruhiger Umgebung lernen können und denen, die unter Lärmbelastungen lernen müssen. Ob Chancengleichheit, die immer wieder gefordert wird, hier gegeben ist, erscheint fraglich. Ebenso wird die vertraute Kommunikation durch Sprache als wichtigster zwischenmenschlicher Kontakt beeinträchtigt. Dass Störungen des Schlafes durch Lärm zunächst die Erholung verringern und langfristig zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen, ist hinreichend belegt. Daher fordert der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung eine angemessene Berücksichtigung des Schutzes vor Lärm und der Ruhe bei allen städtebaulichen Maßnahmen. Die Planungssünden der Vergangenheit führen uns täglich hörbar vor Ohren, dass Planungsfehler kaum, oder nur mit hohem finanziellen Aufwand und unbefriedigend nachträglich zu korrigieren sind. Diese konsequente Berücksichtigung des Lärmschutzes ist eine typisch nachhaltige Maßnahme des Umweltschutzes. Denn durch städtebauliche Entscheidungen wird für Jahrzehnte die Entwicklung in einer Stadt festgelegt. Im Sinne der Nachhaltigkeit sind intelligente Lösungen zum Lärmschutz von Wohngebieten ökonomisch sinnvoll, integrierter vorsorglicher Lärmschutz verursacht geringere Kosten als nachträgliche Lärmschutz - Reparaturen, sie sind ökologisch angemessen und sozial, weil sie den Bürgern eine dem gesunden Wohnen angemessene Umgebung schaffen. Ein zweite Forderung nennt der DAL nicht nur am "Tag gegen Lärm" sondern immer wieder. Verringerung der unerträglichen Lärmbelastungen in den Wohnquartieren in der Nähe stark befahrener Straßen und Eisenbahnstrecken. Beim Neubau oder der wesentlichen Änderungen von Verkehrsadern hat der Gesetzgeber den Anwohnern einen in gewisserweise akzeptablen Schutz vor den zu erwartenden Lärmbelastungen zugebilligt. Die Menschen, die zum Teil seit Jahrzehnten bereits vorhandenen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die gesundes Wohnen unmöglich machen, haben keinen rechtlich verbrieften Schutz. Hier fordert der DAL mit der Umsetzung der EU - Umgebungslärmrichtlinie eine Lösung dieses Problems. Denn mit dieser Richtlinie, die bis zum 18. Juli 2004 in deutsches Recht umgesetzt sein muß, soll ein Konzept festgelegt werden, "um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern." Dazu sollen u. a. in der Umgebung stark befahrener Verkehrswege Lärmkarten ausgearbeitet und Aktionspläne aufgestellt werden. In ihnen sollen die geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung und Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre beschrieben werden einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. Zur Umsetzung der Richtlinie fordert der DAL detaillierte und aussagekräftige Lärmkarten, aus denen die betroffenen Bürger die Lärmsituation, unter der sie leben, mit ausreichender Genauigkeit ablesen können. Durch Nutzung der Verkehrsdaten, der in digitalisierter Form vorliegenden Stadtpläne und Katasterkarten können Lärmkarten mit hoher Genauigkeit ausgearbeitet werden. Entsprechende Rechenprogramme werden seit längerem von Fachinstituten benutzt. Bei den anerkanntermaßen geringen finanziellen Mitteln sind Rangfolgen für die Lärmsanierung an den Verkehrswegen festzulegen, die von der Höhe der Lärmbelastung und der Zahl der Betroffenen abgeleitet werden. Gleichzeitig sind die Städte zu verpflichten, bisher ruhige Gebiete nicht zusätzlich durch ihre Planungen zu verlärmen. Bisher haben wir bewusst keine Zahlen zur Beschreibung der Lärmbelastung oder der in Wohngebieten angemessenen Wohnqualität genannt. Denn das was in ihrem Wohngebiet als ruhige Atmosphäre erwartet wird, müssen die Menschen selbst erleben. Es kann sein, dass in einem Innenstadtquartier das akustisch anders zu definieren wäre als in ein Villenvorort, der Mindeststandard, bei dem gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden, bei einem Schallpegel am Tage bei 65 und nachts bei 55 dB(A) liegt. Die zu Anfang beschriebenen Störungen von geistigen Leistungen wie das Lernen oder die Störung des Gesprächs in vertrauter Lautstärke werden dabei allerdings nicht vermieden. Eine spürbare und erlebte Störung bleibt also. Einigermaßen ungestört dürfen die Menschen leben, wenn die Schallpegel am Tage 55 und in der Nacht 45 dB(A) betragen. Wenn man weiß, dass etwa 16 % der Bevölkerung in Deutschland (das sind über 12 Mio. Menschen) am Tage einer Belastung von über 75 dB(A) ausgesetzt sind, dann wird deutlich, dass die Forderungen des DAL berechtigt sind und unverzügliches Handeln zum Schutz der Gesundheit dieser Menschen nötig ist. Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung wird wachsam und kritisch das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht verfolgen und mit Sachverstand und Hartnäckigkeit die Interessen der lärmgeplagten Bürger vertreten. Dieter Krane, 1. Vorsitzender des DAL ots Originaltext: DAL e.V. Dt. Arbeitsring für Lärmbekämpfung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50734 Rückfragen: Ludger Visse DAL e.V. Bundesgeschäftsstelle, Frankenstr. 25, 40476 Düsseldorf http://www.dalaerm.de, E-mail: DaLaerm@aol.com, Tel.: 0211/48 95 20