Ein Jahr "Tierschutz im Grundgesetz" / Verbandsklage muss folgen Hamburg (ots) - Vor einem Jahr, am 17. Mai 2002, hat der Bundestag den Tierschutz mit großer Mehrheit in das Grundgesetz aufgenommen. Zum ersten Jahrestag zieht die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN das Resümee, dass die Verantwortlichen in der Politik die selbstauferlegte Verpflichtung zum Tierschutz offensichtlich nicht ernst nehmen. "So ist beispielsweise das Verbraucherschutzministerium bei seinem im vergangenen Monat vorgelegten Verordnungsentwurf zur Schweinehaltung auf halbem Wege stehen geblieben. Selbst die kleinen Verbesserungen können durch die Blockadehaltung der CDU/CSU auf der Strecke bleiben. CDU und CSU haben sich zwar im letzten Jahr für die Grundgesetzänderung ausgesprochen, aber daraus keine Verpflichtung zum ethischen Tierschutz abgeleitet", erklärt Landwirtschafts-Kampaigner Thomas Pietsch von VIER PFOTEN. Den Schweinen wird nach dem Entwurf zwar Tageslicht und deutlich mehr Platz zugestanden, aber zentrale Mängel der Intensivtierhaltung werden nicht angetastet. Sauen können weiterhin über Wochen in viel zu engen Kastenständen gehalten werden. Auch die tierquälerische Anbindehaltung soll noch bis 2006 möglich sein. Spaltenböden aus Beton sind ebenfalls weiter zulässig, obwohl dieses Stallsystem bei Mastschweinen nicht selten zu schweren Erkrankungen führt. Wie bisher können Ferkel schon drei Wochen nach der Geburt von der Mutter getrennt werden. Anstatt endlich für tiergerechte Ställe zu sorgen, werden die Tiere weiterhin den Bedingungen der Intensivtierhaltung angepasst. Das routinemäßige Kürzen der Schwänze, das Abschleifen der Zähne sowie die betäubungslose Kastration bei Ferkeln ist laut Tierschutzgesetz erlaubt. Hier ist dringend eine Änderung geboten. Viele Bereiche der Nutztierhaltung sind noch immer nicht geregelt. Es fehlen Verordnungen zur Haltung von Mastgeflügel, wie Hähnchen, Puten oder Enten, ebenso wie für die Haltung von Kaninchen. "Auch in Zukunft werden wir tierquälerische Zustände in deutschen Ställen vorfinden", erklärt Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN. Während Tierhalter die Möglichkeit haben, gegen Gesetze und Verordnungen sowie Anweisungen der zuständigen Behörden zu klagen, haben die Tiere keine Stimme und sind den Entscheidungen schutzlos ausgesetzt. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken, fordern die Tierschutzorganisationen endlich das Verbandsklagerecht. "Folgerichtiger Schritt nach der Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung ist die Verbandsklage. Erst durch sie erhalten Tierschutzorganisationen auch juristisch die Möglichkeit, wirksam im Sinne des im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutzes zu agieren und auch gegen Missstände in deutschen Ställen vorzugehen", erklärt Dr. Marlene Wartenberg. ots Originaltext: VIER PFOTEN Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17477 Weitere Informationen bei VIER PFOTEN: Thomas Pietsch Nutztier-Kampaigner Tel.: 040 - 399 249 oder 500171/4910784 Beate Schüler Pressesprecherin Tel.: 040 - 399 249 31 oder 0170/5508261 E-Mail: beate.schueler@vier-pfoten.de Internet: www.vier-pfoten.de