Erneute Niederlage der Dosenlobby vor dem VG Berlin und dem VG Potsdam - Dosenpfand kommt zum 1. Januar 2003 Berlin/Radolfzell (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) begrüßt die heute bekannt gewordene Entscheidung des VG Berlin, den Eilantrag von acht Handelsunternehmen vor dem VG-Berlin in Sachen Dosenpfand abzuweisen. Mit diesem Antrag wollten die klagenden Unternehmen vom Dosenpfand befreit werden. Außerdem zogen am 30. Oktober 2002 die von Rechtsanwalt Weidemann vertretenen einwegorientierten Abfüller und Verpackungshersteller ihre Klage vor dem VG Potsdam zurück, nachdem sich auch dort eine Niederlage abgezeichnet hatte. Das VG Potsdam hatte zuvor bereits in zwei Hinweisen zu erkennen gegeben, dass es die Klage für unzulässig hält. Ferner äußerte das Gericht auch Zweifel an der Begründetheit der Klage, da die Pfandregelung der Verpackungsverordnung nach Ansicht der Kammer weder gesetz- noch verfassungswidrig sein dürfte. Die Deutsche Umwelthilfe forderte Handel und Industrie angesichts der klaren Entscheidung des VG Berlin auf, sich endlich damit abzufinden, dass Gesetze und Verordnungen auch von "Aldi, Rewe, Tengelmann & Co" gelten. "Die Dosenlobby missbraucht mit ihrer Klageflut unser Rechtssystem. Noch nie wurde so offensichtlich versucht, die Anwendung geltenden Rechts durch das Lahmlegen des Verwaltungsgerichtswesens zu erreichen. Es ist ein gutes Zeichen für das Funktionieren unseres Gerichtssystems, dass die Dosenlobby mit diesem Versuch wieder gescheitert ist", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). Handel und Industrie forderte Jürgen Resch dazu auf, die verbleibenden zwei Monate bis zum Inkrafttreten des Pflichtpfandes auf Getränkeeinwegverpackungen am 1. Januar 2003 gut zu nutzen. Kein Verständnis hat Resch für die vom Handel erhobenen Forderungen, er benötige mehr Zeit zur Vorbereitung: "Wer seit fünf Jahren mit immer neuen Sonderangeboten für Dosenbier und Plastikwasser die Mehrwegquote in die Tiefe treibt, kann nicht ernsthaft erwarten, ein weiteres halbes Jahr Zeit zu bekommen, diese Geschäftspolitik fortzusetzen". Resch empfiehlt eine einfache Maßnahme: Die Auslistung von Einweg und Rückkehr zu Getränken in Mehrwegverpackungen zum Jahreswechsel. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch - Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Tel. mobil: 0171/3649170 Tel. Büro: 07732/9995-0 Fax.: 07732/9995-77 Email: info@duh.deErneute Niederlage der Dosenlobby vor dem VG Berlin und dem VG Potsdam - Dosenpfand kommt zum 1. Januar 2003 Berlin/Radolfzell (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) begrüßt die heute bekannt gewordene Entscheidung des VG Berlin, den Eilantrag von acht Handelsunternehmen vor dem VG-Berlin in Sachen Dosenpfand abzuweisen. Mit diesem Antrag wollten die klagenden Unternehmen vom Dosenpfand befreit werden. Außerdem zogen am 30. Oktober 2002 die von Rechtsanwalt Weidemann vertretenen einwegorientierten Abfüller und Verpackungshersteller ihre Klage vor dem VG Potsdam zurück, nachdem sich auch dort eine Niederlage abgezeichnet hatte. Das VG Potsdam hatte zuvor bereits in zwei Hinweisen zu erkennen gegeben, dass es die Klage für unzulässig hält. Ferner äußerte das Gericht auch Zweifel an der Begründetheit der Klage, da die Pfandregelung der Verpackungsverordnung nach Ansicht der Kammer weder gesetz- noch verfassungswidrig sein dürfte. Die Deutsche Umwelthilfe forderte Handel und Industrie angesichts der klaren Entscheidung des VG Berlin auf, sich endlich damit abzufinden, dass Gesetze und Verordnungen auch von "Aldi, Rewe, Tengelmann & Co" gelten. "Die Dosenlobby missbraucht mit ihrer Klageflut unser Rechtssystem. Noch nie wurde so offensichtlich versucht, die Anwendung geltenden Rechts durch das Lahmlegen des Verwaltungsgerichtswesens zu erreichen. Es ist ein gutes Zeichen für das Funktionieren unseres Gerichtssystems, dass die Dosenlobby mit diesem Versuch wieder gescheitert ist", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). Handel und Industrie forderte Jürgen Resch dazu auf, die verbleibenden zwei Monate bis zum Inkrafttreten des Pflichtpfandes auf Getränkeeinwegverpackungen am 1. Januar 2003 gut zu nutzen. Kein Verständnis hat Resch für die vom Handel erhobenen Forderungen, er benötige mehr Zeit zur Vorbereitung: "Wer seit fünf Jahren mit immer neuen Sonderangeboten für Dosenbier und Plastikwasser die Mehrwegquote in die Tiefe treibt, kann nicht ernsthaft erwarten, ein weiteres halbes Jahr Zeit zu bekommen, diese Geschäftspolitik fortzusetzen". Resch empfiehlt eine einfache Maßnahme: Die Auslistung von Einweg und Rückkehr zu Getränken in Mehrwegverpackungen zum Jahreswechsel. ots Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521 Für Rückfragen: Jürgen Resch - Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Tel. mobil: 0171/3649170 Tel. Büro: 07732/9995-0 Fax.: 07732/9995-77 Email: info@duh.de