1. Exekutivausschuss Pfandsystem / Industrie und Handel für Aussetzung der Pfandpflicht / Einigung über Eckpunkte für Pfandkonzept / Wettbewerbsoffene Systemarchitektur 2. Eckpunkte für Pfandkonzept ist Schritt in die richtige Richtung 1. Berlin (ots) - Zum Ergebnis der 1. Sitzung des gemeinsamen Exekutivausschusses von Handel und Getränkeindustrie zur vorsorglichen Entwicklung eines Pfandkonzepts erklärt der Vorsitzende, Prof. Dr. Werner Delfmann, Universität zu Köln: Handel und Getränkeindustrie appellieren an die Bundesregierung, das Zwangspfand auf Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons wegen der akuten Konjunkturkrise auszusetzen und die Verpackungsverordnung umgehend zu reformieren. Die in den zurückliegenden Wochen durch eine Arbeitsgruppe der Wirtschaft und die Unternehmensberatung Roland Berger erfolgte Prüfung von Vorschlägen zur Umsetzung der Pfandpflicht hat bestätigt, dass in jedem Fall mit erheblichen Belastungen der Verbraucher, des Einzelhandels und der Industrie zu rechnen ist. Handel und Getränkeindustrie sind sich zudem einig, dass vor einer höchstrichterlichen Hauptsacheentscheidung über die Pfandpflicht keine Rechtssicherheit für entsprechende Investitionen gegeben ist. Für den Fall, dass die Pfandpflicht letztlich weder politisch noch rechtlich abzuwenden sein sollte, haben sich führende Repräsentanten des Handels und der Getränkeindustrie vorsorglich auf Eckpunkte für ein Pfandsystem geeinigt. Ziel ist, die um sich greifende Verunsicherung gerade der mittelständischen Getränkehersteller und Verkaufsstellen zu stoppen und dem Markt Orientierung zu geben. Danach soll erforderlichenfalls ein weitgehend wettbewerbsoffenes Pfandsystem aufgebaut werden, das den rücknahmepflichtigen Unternehmen individuelle Lösungen und weitgehende Freiheit bei der Wahl ihrer Entsorgungspartner ermöglicht. Die zur Umsetzung der Pfandpflicht zwingend erforderliche zentrale Clearingstelle, die für einen Ausgleich der eingenommenen und ausgegebenen Pfandgelder zwischen allen Verkaufsstellen von Getränken sorgt, soll durch Ausgliederung einer entsprechenden Gesellschaft aus der Duales System Deutschland AG gebildet werden. Die bisher für die haushaltsnahe Wertstoffsammlung mit dem ,Grünen Punkt' geschlossenen Verträge für Einweg-Getränkeverpackungen werden auf die neue Gesellschaft übergeleitet. Sämtliche Einweg-Getränkeverpackungen sollen mit einer fälschungssicheren, maschinenlesbaren Kennzeichnung versehen werden. Das Pfandsystem soll finanziert werden durch einen einheitlichen Zuschlag auf Getränkeverpackungen, der vom Abfüller oder Importeur zu entrichten ist und im Preis an den Endverbraucher weitergegeben wird. Auch die systembedingten Kosten der Industrie müssen an den Verbraucher weiterbelastet werden Unternehmen, die Pfand an Endverbraucher auszahlen, erhalten je nachweislich zurückgenommener Verpackung von der Clearingstelle eine Vergütung. Die Vergütung besteht aus dem vorgeschriebenen Pfandbetrag (25 oder 50 Cent) zuzüglich einer einheitlichen Aufwandsentschädigung je Verpackung, mit der die Kosten für die Rücknahme und verordnungsgerechte Verwertung der Verpackungen und der Pfandverwaltung abgedeckt werden sollen. Jeder Verkaufsstelle von Getränken steht frei, ob sie selbst oder durch beauftragte Dritte ihrer Pfandpflicht nachkommt, welche Technik sie einsetzt und ob die Rücknahme und Pfanderstattung innerhalb oder außerhalb der Geschäftsräume erfolgt. Nötig ist lediglich, dass die zurückgenommene Verpackung durch eine von der Clearingstelle autorisierte ,black box' entwertet wird. Feste Verträge zwischen der Clearingstelle und Entsorgern wird es nicht geben. Zulässig ist jedoch auch, dass selbständige Unternehmer an geeigneten Standorten pfandpflichtige Verpackungen vom Verbraucher zurücknehmen und dafür die stückzahlabhängige Aufwandsentschädigung kassieren. Obwohl die vorgeschlagene Lösung eine maximale Mobilisierung der Marktkräfte bewirkt, ist für die Umsetzung ein Zeitraum von mindestens 9 Monaten erforderlich. Handel und Industrie ersuchen die Bundesregierung und die für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Landesregierungen, nach der abschließenden Gerichtsentscheidung erforderlichenfalls eine ausreichende Übergangsfrist einzuräumen. Handel und Industrie werden das Konzept zudem umgehend dem Bundeskartellamt vorlegen, um wettbewerbsrechtliche Konflikte von Anfang an zu vermeiden. Das Konzept wird kurzfristig weiterentwickelt und in den Verbänden erörtert. Dem Exekutivausschuss Pfandsystem gehören führende Repräsentanten der Unternehmen und Verbände der Industrie und des Handels an. ots Originaltext: Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19671 Pressekontakt: Michaela Vogel, Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin, Tel. 030 / 206 42 66, Fax. 030 / 206 42 688. 2. Eckpunkte für Pfandkonzept ist Schritt in die richtige Richtung / Vorstellungen des Handels und der Getränkeindustrie werden von mittelständischen Entsorgern positiv bewertet Bonn (ots) - "Jetzt kommt endlich Bewegung hinein," kommentierte der Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Hans-Günter Fischer die heute veröffentlichten "Eckpunkte für ein Pfandsystem". Damit haben Handel und Getränkeindustrie gezeigt, dass sie handlungsfähig sind, so Fischer, der sich mit dem Eckpunkte-Papier "gut anfreunden" kann und es als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnete. Nach dem das Eckpunkte-Papier vorsieht, den rücknahmepflichtigen Unternehmen individuelle Lösungen und weitgehende Freiheit bei der Wahl ihrer Entsorgungspartner zu ermöglichen, sei nach den Worten des bvse-Hauptgeschäftsführers der bvse-Forderung nach einem vielfältigen Wettbewerb um die Handelsunternehmen (Anfallstellen) Rechnung getragen worden. Fischer: "Sofern der Wettbewerb um die Entsorgung der bepfandeten Getränkeverpackungen vom jeweiligen Einzelhändler entschieden wird, gibt es auch individuelle und damit passgenaue Lösungen und damit eine faire Chance für die mittelständischen Entsorger." Der bvse sieht in diesem Konzept deshalb eine gute Grundlage für weitere Gespräche. In diesem Zusammenhang weist der bvse auf seine am 27. November 2002 in Berlin stattfindende Veranstaltung zum Thema "Pflichtpfand - Was nun?" hin. Gerade im Hinblick auf die detaillierte Umsetzung der Pfandpflicht, aber auch hinsichtlich des zeitlichen Horizonts erwartet der bvse noch einigen Gesprächsbedarf. Anmeldung zur Veranstaltung "Pflichtpfand - Was nun?" möglich unter der Telefonnummer: 0228/98849-0, E-Mail: graefen@bvse.de . Anmeldung für Journalisten: lacher@bvse.de Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. ots Originaltext: Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50117 PRESSEKONTAKT: Jörg Lacher, Pressesprecher Telefon 0228/98849-27 Fax 0228/98849-99 Mobil 177/8884927 Internet: www.bvse.de e-mail: lacher@bvse.de 1. Exekutivausschuss Pfandsystem / Industrie und Handel für Aussetzung der Pfandpflicht / Einigung über Eckpunkte für Pfandkonzept / Wettbewerbsoffene Systemarchitektur 2. Eckpunkte für Pfandkonzept ist Schritt in die richtige Richtung 1. Berlin (ots) - Zum Ergebnis der 1. Sitzung des gemeinsamen Exekutivausschusses von Handel und Getränkeindustrie zur vorsorglichen Entwicklung eines Pfandkonzepts erklärt der Vorsitzende, Prof. Dr. Werner Delfmann, Universität zu Köln: Handel und Getränkeindustrie appellieren an die Bundesregierung, das Zwangspfand auf Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons wegen der akuten Konjunkturkrise auszusetzen und die Verpackungsverordnung umgehend zu reformieren. Die in den zurückliegenden Wochen durch eine Arbeitsgruppe der Wirtschaft und die Unternehmensberatung Roland Berger erfolgte Prüfung von Vorschlägen zur Umsetzung der Pfandpflicht hat bestätigt, dass in jedem Fall mit erheblichen Belastungen der Verbraucher, des Einzelhandels und der Industrie zu rechnen ist. Handel und Getränkeindustrie sind sich zudem einig, dass vor einer höchstrichterlichen Hauptsacheentscheidung über die Pfandpflicht keine Rechtssicherheit für entsprechende Investitionen gegeben ist. Für den Fall, dass die Pfandpflicht letztlich weder politisch noch rechtlich abzuwenden sein sollte, haben sich führende Repräsentanten des Handels und der Getränkeindustrie vorsorglich auf Eckpunkte für ein Pfandsystem geeinigt. Ziel ist, die um sich greifende Verunsicherung gerade der mittelständischen Getränkehersteller und Verkaufsstellen zu stoppen und dem Markt Orientierung zu geben. Danach soll erforderlichenfalls ein weitgehend wettbewerbsoffenes Pfandsystem aufgebaut werden, das den rücknahmepflichtigen Unternehmen individuelle Lösungen und weitgehende Freiheit bei der Wahl ihrer Entsorgungspartner ermöglicht. Die zur Umsetzung der Pfandpflicht zwingend erforderliche zentrale Clearingstelle, die für einen Ausgleich der eingenommenen und ausgegebenen Pfandgelder zwischen allen Verkaufsstellen von Getränken sorgt, soll durch Ausgliederung einer entsprechenden Gesellschaft aus der Duales System Deutschland AG gebildet werden. Die bisher für die haushaltsnahe Wertstoffsammlung mit dem ,Grünen Punkt' geschlossenen Verträge für Einweg-Getränkeverpackungen werden auf die neue Gesellschaft übergeleitet. Sämtliche Einweg-Getränkeverpackungen sollen mit einer fälschungssicheren, maschinenlesbaren Kennzeichnung versehen werden. Das Pfandsystem soll finanziert werden durch einen einheitlichen Zuschlag auf Getränkeverpackungen, der vom Abfüller oder Importeur zu entrichten ist und im Preis an den Endverbraucher weitergegeben wird. Auch die systembedingten Kosten der Industrie müssen an den Verbraucher weiterbelastet werden Unternehmen, die Pfand an Endverbraucher auszahlen, erhalten je nachweislich zurückgenommener Verpackung von der Clearingstelle eine Vergütung. Die Vergütung besteht aus dem vorgeschriebenen Pfandbetrag (25 oder 50 Cent) zuzüglich einer einheitlichen Aufwandsentschädigung je Verpackung, mit der die Kosten für die Rücknahme und verordnungsgerechte Verwertung der Verpackungen und der Pfandverwaltung abgedeckt werden sollen. Jeder Verkaufsstelle von Getränken steht frei, ob sie selbst oder durch beauftragte Dritte ihrer Pfandpflicht nachkommt, welche Technik sie einsetzt und ob die Rücknahme und Pfanderstattung innerhalb oder außerhalb der Geschäftsräume erfolgt. Nötig ist lediglich, dass die zurückgenommene Verpackung durch eine von der Clearingstelle autorisierte ,black box' entwertet wird. Feste Verträge zwischen der Clearingstelle und Entsorgern wird es nicht geben. Zulässig ist jedoch auch, dass selbständige Unternehmer an geeigneten Standorten pfandpflichtige Verpackungen vom Verbraucher zurücknehmen und dafür die stückzahlabhängige Aufwandsentschädigung kassieren. Obwohl die vorgeschlagene Lösung eine maximale Mobilisierung der Marktkräfte bewirkt, ist für die Umsetzung ein Zeitraum von mindestens 9 Monaten erforderlich. Handel und Industrie ersuchen die Bundesregierung und die für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Landesregierungen, nach der abschließenden Gerichtsentscheidung erforderlichenfalls eine ausreichende Übergangsfrist einzuräumen. Handel und Industrie werden das Konzept zudem umgehend dem Bundeskartellamt vorlegen, um wettbewerbsrechtliche Konflikte von Anfang an zu vermeiden. Das Konzept wird kurzfristig weiterentwickelt und in den Verbänden erörtert. Dem Exekutivausschuss Pfandsystem gehören führende Repräsentanten der Unternehmen und Verbände der Industrie und des Handels an. ots Originaltext: Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=19671 Pressekontakt: Michaela Vogel, Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin, Tel. 030 / 206 42 66, Fax. 030 / 206 42 688. 2. Eckpunkte für Pfandkonzept ist Schritt in die richtige Richtung / Vorstellungen des Handels und der Getränkeindustrie werden von mittelständischen Entsorgern positiv bewertet Bonn (ots) - "Jetzt kommt endlich Bewegung hinein," kommentierte der Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Hans-Günter Fischer die heute veröffentlichten "Eckpunkte für ein Pfandsystem". Damit haben Handel und Getränkeindustrie gezeigt, dass sie handlungsfähig sind, so Fischer, der sich mit dem Eckpunkte-Papier "gut anfreunden" kann und es als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnete. Nach dem das Eckpunkte-Papier vorsieht, den rücknahmepflichtigen Unternehmen individuelle Lösungen und weitgehende Freiheit bei der Wahl ihrer Entsorgungspartner zu ermöglichen, sei nach den Worten des bvse-Hauptgeschäftsführers der bvse-Forderung nach einem vielfältigen Wettbewerb um die Handelsunternehmen (Anfallstellen) Rechnung getragen worden. Fischer: "Sofern der Wettbewerb um die Entsorgung der bepfandeten Getränkeverpackungen vom jeweiligen Einzelhändler entschieden wird, gibt es auch individuelle und damit passgenaue Lösungen und damit eine faire Chance für die mittelständischen Entsorger." Der bvse sieht in diesem Konzept deshalb eine gute Grundlage für weitere Gespräche. In diesem Zusammenhang weist der bvse auf seine am 27. November 2002 in Berlin stattfindende Veranstaltung zum Thema "Pflichtpfand - Was nun?" hin. Gerade im Hinblick auf die detaillierte Umsetzung der Pfandpflicht, aber auch hinsichtlich des zeitlichen Horizonts erwartet der bvse noch einigen Gesprächsbedarf. Anmeldung zur Veranstaltung "Pflichtpfand - Was nun?" möglich unter der Telefonnummer: 0228/98849-0, E-Mail: graefen@bvse.de . Anmeldung für Journalisten: lacher@bvse.de Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. ots Originaltext: Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50117 PRESSEKONTAKT: Jörg Lacher, Pressesprecher Telefon 0228/98849-27 Fax 0228/98849-99 Mobil 177/8884927 Internet: www.bvse.de e-mail: lacher@bvse.de